mietanpassung mieterhöhung
In Deutschland sind Mieterhöhungen und Mietanpassungen gesetzlich geregelt, vor allem durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Mietrechtsnovellierungsgesetz. Hier sind die wichtigsten Punkte:
1. Arten der Mieterhöhung
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Staffelmiete (§ 557a BGB):
- Vertraglich vereinbart, regelmäßige Erhöhung zu festen Terminen.
- Maximal 15 % über 3 Jahre (in Ballungsräumen bis 20 %).
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Indexmiete (§ 557b BGB):
- Anpassung gemäß Verbraucherpreisindex (VPI).
- Muss im Mietvertrag vereinbart sein.
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Mieterhöhung wegen Modernisierung (§ 559 BGB):
- Vermieter darf nach Sanierung die Miete um bis zu 8 % der Kosten pro Jahr erhöhen.
- Maximal 3 €/m² pro Monat (bei energetischer Sanierung).
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Mieterhöhung wegen ortsüblicher Vergleichsmiete (§ 558 BGB):
- Erhöhung auf das Niveau vergleichbarer Wohnungen in der Gegend.
- Maximal 20 % in 3 Jahren (in bestimmten Gebieten nur 15 %).
2. Voraussetzungen für eine Mieterhöhung
- Schriftliche Mitteilung mit Begründung.
- Bei ortsüblicher Vergleichsmiete:
- Vergleich mit mindestens 3 ähnlichen Wohnungen in der Umgebung.
- Frist: 15 Monate seit letzter Erhöhung.
- Kündigungsschutz: Mieterhöhung darf nicht als versteckte Kündigung dienen.
3. Widerspruch des Mieters
- Innerhalb von 2 Monaten schriftlich widersprechen.
- Bei Unstimmigkeiten: Mieterschutzbund oder Anwalt einschalten.
4. Ausnahmen & Besonderheiten
- Mietpreisbremse (in bestimmten Städten):
- Begrenzung auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuvermietung.
- Sozialer Wohnungsbau: Sonderregelungen.
Fazit
Vermieter müssen sich an gesetzliche Vorgaben halten, Mieter haben Rechtsschutz. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rechtsberatung oder der Mieterschutzbund.
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