BERLINER TESTAMENT ERSTELLEN

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen und häufig gemeinsame Kinder als Schlusserben benennen. Hier sind die wichtigsten Schritte zur Erstellung:

1. Grundlegende Regelungen festlegen

  • Gegenseitige Alleinerben-Einsetzung:
    Die Ehepartner setzen sich wechselseitig als alleinige Erben ein (z. B. "Mein Ehepartner erbt alles").
  • Schlusserben bestimmen:
    Nach dem Tod des Letztversterbenden erben die gemeinsamen Kinder oder andere festgelegte Personen (z. B. "Unsere Kinder erben zu gleichen Teilen").

2. Pflichtteilsbeschränkungen beachten

  • Pflichtteilsansprüche der Kinder ausschließen?
    Im Berliner Testament können Kinder vom Erbe des erstversterbenden Partners ausgeschlossen werden, erhalten aber beim Tod des überlebenden Partners ihr Erbe.
    Achtung: Der überlebende Partner kann nicht frei über das Vermögen verfügen, da es später den Schlusserben zusteht.

3. Testierfreiheit sichern

  • Wiederverheiratungsklausel:
    Soll der überlebende Partner nach einer neuen Ehe frei über sein Vermögen verfügen können?
  • Durchbrechungsklausel:
    Ermöglicht dem Überlebenden, Teile des Vermögens zu Lebzeiten an die Kinder zu übertragen.

4. Formelle Anforderungen erfüllen

  • Gemeinschaftliches Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein (oder notariell beurkundet).
  • Beide Partner müssen eigenhändig unterschreiben (Datum und Ort nicht vergessen!).

5. Notarielle Beurkundung (empfohlen)

  • Ein Notar kann rechtliche Fallstricke vermeiden (z. B. bei Grundbesitz oder Unternehmensnachfolge).
  • Besonders wichtig, wenn einer der Partner von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte.

6. Aufbewahrung & Aktualisierung

  • Bei einem Notar hinterlegen oder sicher zu Hause verwahren.
  • Bei Änderungen (z. B. Scheidung, Geburt weiterer Kinder) anpassen.

Vorteile des Berliner Testaments

  • Absicherung des überlebenden Partners.
  • Klare Regelung für die Kinder.
  • Kosten sparen (nur ein Testament für beide).

Nachteile

  • Eingeschränkte Flexibilität (der Überlebende kann das Testament nicht einseitig ändern).
  • Eventuelle Pflichtteilsansprüche beim ersten Erbfall.

Tipp: Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Erbrecht oder Notar beraten, um steuerliche und erbrechtliche Folgen optimal zu gestalten.

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