Krisenintervention bei Suizidalität
Krisenintervention bei Suizidalität ist ein wichtiger Bestandteil der psychosozialen und psychotherapeutischen Arbeit, um akute Suizidgefahr zu erkennen, abzuwenden und den Betroffenen zu stabilisieren. Hier sind die wesentlichen Aspekte und Vorgehensweisen zusammengefasst:
Krisenintervention bei Suizidalität bezeichnet das schnelle, gezielte und empathische Handeln, um Menschen in akuter suizidaler Krise zu stabilisieren, ihre Sicherheit zu gewährleisten und sie in weiterführende Hilfe zu überführen.
Hier ist eine strukturierte Übersicht:
🧠 1. Grundprinzipien der Krisenintervention
- Sofort handeln: Suizidgedanken sind immer ernst zu nehmen.
- Ruhe bewahren: Sicherheit, Klarheit und Empathie vermitteln.
- Beziehungsaufbau: Eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre ist entscheidend.
- Akute Gefährdung einschätzen: Einschätzung von Suizidgedanken, -plänen und -mitteln.
- Sicherheit vor Therapie: Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor tiefergehender Psychotherapie.
🩺 2. Einschätzung der Suizidalität
Zentrale Fragen zur Risikoeinschätzung (offen und empathisch gestellt):
- Gedanken: „Haben Sie im Moment Gedanken, nicht mehr leben zu wollen?“
- Pläne: „Haben Sie schon überlegt, wie Sie es tun würden?“
- Vorbereitungen: „Haben Sie etwas dafür bereitgelegt oder Vorkehrungen getroffen?“
- Frühere Versuche: „Gab es in der Vergangenheit schon ähnliche Situationen?“
- Schutzfaktoren: „Gibt es etwas, das Sie noch hierhält?“ (Familie, Freunde, Werte, Verantwortung)
Risikostufen:
- Niedrig: Passive Todeswünsche, keine konkreten Pläne.
- Mittel: Konkrete Suizidgedanken, aber keine Mittel oder sofortige Absicht.
- Hoch: Konkrete Absicht, Mittel vorhanden, sofortige Gefahr.
🧍♀️ 3. Maßnahmen nach Risikostufe
| Risikostufe | Maßnahmen |
|---|---|
| Niedrig | Zuhören, Hoffnung vermitteln, soziale Unterstützung aktivieren, professionelle Hilfe anbahnen (Hausarzt, Psychotherapeut, Krisendienst). |
| Mittel | Enge Begleitung, Angehörige einbeziehen (mit Zustimmung), Notfallnummern bereitstellen, ggf. ärztliche Beurteilung. |
| Hoch | Sofortige Sicherung: Notarzt (112) oder psychiatrische Notaufnahme. Keine Alleinlassung! Evtl. Zwangseinweisung bei akuter Eigengefährdung (§ 34 StGB rechtfertigender Notstand). |
🧩 4. Kommunikation in der Krise
Do:
- Ruhig, direkt und wertschätzend ansprechen.
- Über Suizid offen reden – das erhöht nicht das Risiko, sondern entlastet.
- Aktives Zuhören („Ich sehe, wie verzweifelt Sie sind.“).
- Keine moralischen Urteile oder Bagatellisierung.
Don’t:
- Diskussionen über Moral („Das darfst du nicht tun“).
- Übermäßiger Optimismus („Wird schon wieder“).
- Schuldzuweisungen oder Druck.
🏥 5. Weiterführende Schritte
- Medizinische/psychiatrische Behandlung: Kriseninterventionseinheiten, stationäre Aufnahme.
- Psychotherapeutische Nachbetreuung: Bearbeitung der Ursachen (Depression, Trauma etc.).
- Soziale Stabilisierung: Unterstützungssysteme aktivieren (Familie, Freunde, Sozialarbeit).
- Nachsorge: Nach einem Suizidversuch enge Nachbetreuung (z. B. „Assertive Outreach“, Telefonkontakte).
📞 6. Notfallkontakte (Deutschland)
- Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222 (24 h, anonym & kostenlos)
- Nummer gegen Kummer: 116 111 (Kinder & Jugendliche)
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
- Notruf: 112 (bei akuter Gefahr)
- Online-Beratung: www.telefonseelsorge.de
🧭 7. Ziel der Krisenintervention
- Akute Lebensgefahr abwenden
- Emotionale Stabilisierung erreichen
- Perspektive und Hoffnung wiederherstellen
- Übergang in weiterführende Behandlung sichern
Möchtest du, dass ich daraus ein kompaktes Merkblatt (A4-Seite) oder eine Schulungsunterlage für Fachkräfte (z. B. Pflege, Sozialarbeit, Polizei) erstelle?