leistungsbild für baukünstlerische oberleitung bei einer GU-Vergabe

Das Leistungsbild für baukünstlerische Oberleitung bei einer Generalunternehmer-(GU-)Vergabe umfasst die Beschreibung der Leistungen, die ein Baukünstler oder eine künstlerische Fachplanung im Rahmen eines Bauprojekts erbringt. Die Oberleitung bezieht sich dabei auf die Projektsteuerung, Überwachung und Koordination der künstlerischen Aufgaben innerhalb des Gesamtprojekts.

Hier ein Überblick über die typischen Inhalte und Leistungen, die in einem solchen Leistungsbild enthalten sein können:

1. Aufgaben und Leistungen der baukünstlerischen Oberleitung

  • Koordination der künstlerischen Leistungen: Überwachung der Umsetzung künstlerischer Entwürfe und Vorgaben in Abstimmung mit dem Architekten, Fachplanern und dem GU.
  • Qualitätssicherung: Kontrolle der gestalterischen Qualität und Sicherstellung der Einhaltung der künstlerischen Konzepte im Bauablauf.
  • Abstimmung mit dem GU: Regelmäßiger Austausch und Kooperation mit dem Generalunternehmer zur Sicherstellung der termingerechten und fachgerechten Umsetzung der künstlerischen Anforderungen.
  • Überwachung der Einhaltung von Bauvorschriften und sonstiger rechtlicher Rahmenbedingungen, die das künstlerische Werk betreffen.
  • Mitwirkung bei Abnahmen: Begleitung und Mitwirkung bei Abnahmen der künstlerischen Leistungen bzw. Bauausführungen, eventuell Abnahmeprotokolle.
  • Dokumentation: Führung und Pflege der Dokumentation aller künstlerischen Planungs- und Bauleistungen.

2. Leistungsphasen (angelehnt an HOAI oder projektbezogene Vereinbarungen)

Auch wenn die Honorare und Leistungsphasen bei GU-Vergaben individuell festgelegt werden können, orientieren sich die Phasen oft an folgenden Schritten:

  • Grundlagenermittlung: Klärung der baukünstlerischen Zielsetzungen und Rahmenbedingungen.
  • Vorplanung: Entwicklung von Konzepten und ersten Entwürfen für die künstlerische Gestaltung.
  • Entwurfsplanung: Konkretisierung der künstlerischen Entwürfe.
  • Genehmigungsplanung: Einbringen künstlerischer Belange in die Genehmigungsunterlagen.
  • Ausführungsplanung: Detaillierung der künstlerischen Ausführungsplanung.
  • Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe: Unterstützung bei Auswahl von Künstlern, Lieferanten und Ausführenden.
  • Bauüberwachung/Oberleitung: Kontrolle und Koordination der Ausführung der künstlerischen Arbeiten.
  • Abnahme und Dokumentation: Prüfung der fertigen künstlerischen Maßnahmen, Abnahme und Dokumentation.

3. Besonderheiten bei GU-Vergabe

  • Die gesamte Ausführung liegt beim Generalunternehmer, der auch die künstlerischen Arbeiten ggf. beauftragt.
  • Die baukünstlerische Oberleitung fungiert häufig als Schnittstelle zwischen Bauherr, Architekt, Fachplanern und dem GU.
  • Klare vertragliche Regelungen sind wichtig, um die Verantwortungsbereiche und Kommunikationslinien festzulegen.

Zusammenfassung: Das Leistungsbild für die baukünstlerische Oberleitung bei einer GU-Vergabe umfasst die koordinative, überwachende und qualitätssichernde Funktion innerhalb des Gesamtprojektes, um sicherzustellen, dass die künstlerischen Konzepte fachgerecht, termingerecht und qualitativ hochwertig umgesetzt werden.

Möchten Sie eine konkrete Textvorlage oder ein Mustervertragstext für die Leistungsbeschreibung?

Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.