selbstgemachte Puppenkleidung nur einzelstücke braucht es eine CE kennzeichnung

Für selbstgemachte Puppenkleidung als Einzelstücke (Unikate) gelten in der EU bestimmte Regeln zur CE-Kennzeichnung. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

1. Wann ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich?

  • Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG verlangt eine CE-Kennzeichnung für Produkte, die als Spielzeug gelten (also für Kinder unter 14 Jahren bestimmt sind).
  • Puppenkleidung fällt unter Spielzeug, wenn sie zusammen mit einer Puppe verkauft wird oder explizit für Kinder gedacht ist.

2. Ausnahmen für Selbstgemachtes / Einzelstücke

  • Keine CE-Kennzeichnung nötig, wenn die Kleidung nicht gewerblich (z. B. privat verschenkt oder im kleinen Rahmen verkauft) und als Unikat hergestellt wird.
  • Gewerblicher Verkauf (z. B. über Etsy, Märkte oder Online-Shops) macht die Kleidung jedoch zum "Inverkehrbringen", sodass CE-Pflicht bestehen kann.

3. Was muss beachtet werden, falls CE-Kennzeichnung erforderlich ist?

  • Sicherheitsprüfung: Die Kleidung muss sicher sein (keine verschluckbaren Teile, strangulationsgefährliche Bänder etc.).
  • Dokumentation: Technische Unterlagen und eine Konformitätserklärung sind nötig.
  • EU-Konformitätsverfahren: Je nach Risiko kann eine eigenverantwortliche Konformitätsbewertung ausreichen.

4. Alternative Kennzeichnung

  • Falls die Kleidung nicht als Spielzeug deklariert wird (z. B. als "Dekorationsartikel" oder "Sammlerstück"), entfällt die CE-Pflicht – dann aber klar kennzeichnen, dass sie nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet ist.

Fazit

  • Privat & gelegentlicher Verkauf: Meist keine CE-Kennzeichnung nötig.
  • Regelmäßiger Verkauf: CE-Kennzeichnung wahrscheinlich erforderlich, falls für Kinder gedacht.
  • Sicherheit immer prüfen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.

Falls du unsicher bist, lohnt sich eine Anfrage bei der örtlichen IHK oder einem Fachanwalt für Produktsicherheit.

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