selbstgemachte Puppenkleidung braucht es eine CE kennzeichnung
Für selbstgemachte Puppenkleidung stellt sich die Frage der CE-Kennzeichnung wie folgt:
1. Grundsätzliche Pflicht zur CE-Kennzeichnung
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG (bzw. in Deutschland die Spielzeugverordnung) verlangt eine CE-Kennzeichnung für Produkte, die als Spielzeug gelten. Puppenkleidung fällt darunter, wenn sie speziell für Kinder unter 14 Jahren hergestellt und mit der Puppe als Spielzeug verkauft oder vermarktet wird.
2. Ausnahmen für Selbstgemachtes / Privatverkauf
- Keine CE-Pflicht, wenn die Kleidung privat und nicht gewerblich (z. B. auf Flohmärkten oder in kleinen Mengen an Bekannte) verkauft wird.
- Keine CE-Pflicht, wenn die Kleidung ausdrücklich als Sammlerstück oder Dekoration (nicht für Kinder unter 14 Jahren) gekennzeichnet ist.
3. CE-Kennzeichnungspflicht bei gewerblichem Verkauf
Wenn Sie die Puppenkleidung regelmäßig oder gewerblich (z. B. über Etsy, eBay, Märkte) anbieten, muss sie CE-konform sein. Dazu gehören:
- Sicherheitstests (z. B. auf Schadstoffe, verschluckbare Kleinteile, Entflammbarkeit).
- Technische Dokumentation (Konformitätserklärung, Risikobewertung).
- Anbringung des CE-Logos auf der Verpackung oder einem Beipackzettel.
4. Vereinfachte Option für Kleinstserien
Für handgefertigte Kleidung in kleinen Mengen gibt es vereinfachte Verfahren, z. B.:
- Nutzung von zertifizierten Materialien (z. B. Stoffe mit OEKO-TEX® Standard 100).
- Verzicht auf Kleinteile, die verschluckt werden könnten.
- Klare Alterskennzeichnung (z. B. "Nicht für Kinder unter 3 Jahren").
5. Wann ist eine CE-Kennzeichnung nicht nötig?
- Wenn die Puppenkleidung ausschließlich für Erwachsene (z. B. Künstlerpuppen) bestimmt ist.
- Bei rein privater Herstellung ohne Verkauf.
Fazit
- Privatverkauf in kleinen Mengen: Keine CE-Kennzeichnung nötig.
- Gewerblicher Verkauf oder Online-Shop: CE-Kennzeichnung erforderlich, sofern die Kleidung als Spielzeug für Kinder vermarktet wird.
Falls Sie unsicher sind, lohnt sich eine Anfrage bei der Marktüberwachungsbehörde oder einem Spielzeugsicherheits-Experten. Für gewerbliche Hersteller ist eine Konformitätserklärung oft unumgänglich.
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