leistungsbild für baukünstlerische oberleitung und miontageplanprüfung bei einer GU-Vergabe
Bei einer GU-Vergabe (Generalunternehmer-Vergabe) sind die Leistungsbilder für baukünstlerische Oberleitung und Montageplanprüfung wichtige Aspekte, die oft in Zusammenhang mit der Bauleitung, Objektüberwachung und Qualitätskontrolle stehen. Hier ein Überblick und Empfehlungen, wie diese Leistungsbilder typischerweise definiert und abgegrenzt werden können:
1. Leistungsbild Baukünstlerische Oberleitung
Definition:
Die baukünstlerische Oberleitung umfasst die fachliche und künstlerische Überwachung und Begleitung eines Bauprojekts, um sicherzustellen, dass die gestalterischen, architektonischen und künstlerischen Vorgaben und Konzepte eingehalten werden.
Typische Inhalte:
- Prüfung und Freigabe von Planungsergebnissen hinsichtlich Ästhetik und gestalterischer Qualität.
- Beratung des Bauherrn und der ausführenden Unternehmer in gestalterischen Fragen.
- Kontrolle der Ausführung auf Übereinstimmung mit den künstlerischen Vorgaben.
- Koordination mit Architekten, Innenarchitekten sowie ggf. Künstlern und Designern.
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Abweichungen.
- Teilnahme an Baustellenbesprechungen, gegebenenfalls Einbringen von Veränderungsvorschlägen.
Rechts- und Vertragsgrundlage:
- In der HOAI oder VOB ist das Leistungsbild nicht immer explizit geregelt, häufig wird es als Zusatz- oder Sonderleistung vereinbart.
- Ggf. Anlehnung an Leistungsphasen der Objektüberwachung (z.B. HOAI Leistungsphase 8), erweitert um spezielle künstlerische Anforderungen.
2. Leistungsbild Montageplanprüfung
Definition:
Die Montageplanprüfung ist die fachliche Kontrolle der vom ausführenden Unternehmer vorgelegten Montage-, Einbau- oder Werkstattpläne. Ziel ist die Sicherstellung der technischen und termingerechten Ausführung sowie die Prüfung auf Übereinstimmung mit den Planungs- und Ausschreibungsunterlagen.
Typische Inhalte:
- Prüfung der Montagepläne auf Vollständigkeit, Korrektheit, Einhaltung technischer Normen und Konstruktionsvorgaben.
- Abstimmung der Montageabläufe mit dem Bauzeitenplan.
- Einholung und Prüfung von Nachweisen, Berechnungen und Zertifikaten.
- Dokumentation der Prüfergebnisse und ggf. Freigabe für die Ausführung.
- Abstimmung und Koordination mit ausführenden Gewerken und Projektleitung.
Rechts- und Vertragsgrundlage:
- Im Allgemeinen Bestandteil der Bauüberwachung oder Qualitätssicherung.
- Kann im Rahmen der GU-Leistungen oder als gesonderte Sonderleistung definiert sein.
- Bezug zu VOB/B oder speziellen technischen Vorschriften.
Zusammenspiel bei GU-Vergabe
Beim Generalunternehmer erfolgt die Vergabe häufig mit umfassenden Paketleistungen. Deshalb:
- Die Baukünstlerische Oberleitung kann als gesonderte Leistung beauftragt werden oder Teil der Bauherrenvertretung sein.
- Die Montageplanprüfung wird oft intern durch den GU sichergestellt, kann aber durch externe Fachplaner oder Bauüberwacher ergänzt werden, um Qualitätskontrolle und Konfliktvermeidung zu stärken.
- Bei Vertragserstellung klar definieren, welche Leistungen von welcher Partei zu erbringen sind, um Schnittstellenprobleme zu vermeiden.
Zusammenfassung / Musterformulierungen für Vertrag oder Leistungsbeschreibung
Baukünstlerische Oberleitung
- Übernahme der baulichen und gestalterischen Oberleitung einschließlich Prüfung der Ausführungsqualität auf Übereinstimmung mit den künstlerischen Vorgaben.
- Teilnahme an Baubesprechungen zur Sicherstellung der gestalterischen Bauqualität.
- Erstellung von Berichten und Dokumentationen über Abweichungen von künstlerischen Vorgaben.
Montageplanprüfung
- Prüfung und Freigabe von Montageplänen vor Ausführung.
- Sicherstellung der Einhaltung technischer Normen, Ausführungsdetails und terminlicher Vorgaben.
- Abstimmung der Montageabläufe mit der Gesamtprojektplanung.
- Dokumentation der Prüfungsergebnisse und Weiterleitung an den GU und/oder Bauherrn.
Gerne kann ich Ihnen auch eine konkrete Musterleistungsbeschreibung oder Vertragsklauseln entwerfen, wenn Sie mir den Kontext (Art des Projekts, Umfang, Vertragspartner) näher schildern.