Wofür ist die Vollmacht?
Eine Vollmacht ist eine rechtliche Erlaubnis, mit der eine Person (der Vollmachtgeber) einer anderen Person (dem Bevollmächtigten) das Recht gibt, in ihrem Namen und für ihre Rechnung zu handeln.
Die Vollmacht dient dazu, jemandem die Befugnis zu übertragen, rechtliche oder geschäftliche Handlungen durchzuführen, wenn der Vollmachtgeber diese Aufgaben nicht selbst wahrnehmen kann oder möchte.
Beispiele für die Verwendung einer Vollmacht sind:
- Vertretung vor Behörden oder Gerichten
- Abschluss von Verträgen
- Verwaltung von Bankkonten
- Durchführung von Immobiliengeschäften
Durch eine Vollmacht kann der Bevollmächtigte also rechtswirksam im Namen des Vollmachtgebers handeln. Die Art und der Umfang der Vollmacht können dabei individuell festgelegt werden.
Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.