Kann ich Heimkosten von der Steuer absetzen?
In Deutschland können Sie Heimkosten (z. B. Pflegeheimkosten) unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Dabei unterscheiden sich die Regelungen, je nachdem, ob es sich um haushaltsnahe Dienstleistungen oder um außergewöhnliche Belastungen handelt.
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Außergewöhnliche Belastungen
Kosten für ein Pflegeheim können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn sie zwangsläufig und außergewöhnlich sind. Zu den absetzbaren Kosten zählen z. B. Pflegekosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. Wichtig ist, dass die Kosten die zumutbare Belastung übersteigen.- Dazu gehören vor allem die Pflege- und Betreuungsleistungen, nicht aber die reine Unterkunft und Verpflegung, da diese wie ein „Wohnkostenanteil“ behandelt werden.
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Haushaltsnahe Dienstleistungen
Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, also Tätigkeiten wie Reinigung, Gartenarbeit oder Betreuung, können bis zu einem gewissen Betrag direkt von der Steuer abgezogen werden (20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr). Unter bestimmten Umständen können auch pflegerische Tätigkeiten, die in einem Heim erbracht werden, als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden.
Fazit:
Sie können zumindest einen Teil der Heimkosten steuerlich berücksichtigen, insbesondere Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung und eventuell haushaltsnahe Dienstleistungen. Die reine Unterkunft und Verpflegung werden jedoch meist nicht anerkannt.
Es ist empfehlenswert, Belege sorgfältig zu sammeln und einen Steuerberater zu konsultieren, um die individuellen Möglichkeiten optimal zu nutzen.