Wann droht eine Gefängnisstrafe bei Steuerhinterziehung?
Gefängnisstrafe bei Steuerhinterziehung in Deutschland
In Deutschland kann eine Freiheitsstrafe bei Steuerhinterziehung in besonders schwerwiegenden Fällen verhängt werden. Die strafrechtliche Verfolgung erfolgt gemäß den Vorgaben der Abgabenordnung (§ 371c AO).
Grundsätzlich droht eine Gefängnisstrafe, wenn die hinterzogenen Steuerbeträge erheblich sind und bestimmte strafverschärfende Umstände vorliegen. Dabei spielt die Einzelfallprüfung eine wesentliche Rolle – insbesondere der persönliche Hintergrund des Steuerpflichtigen sowie dessen bisheriges steuerliches Verhalten.
Eine Freiheitsstrafe kann verhängt werden, wenn der nachgewiesene hinterzogene Betrag eine bestimmte Schwelle überschreitet und/oder wenn nachgewiesen wird, dass der Steuerpflichtige vorsätzlich gehandelt hat. Es ist jedoch schwierig, feste Grenzwerte anzugeben, da die strafrechtliche Beurteilung nicht nur von der Höhe der hinterzogenen Steuern abhängt, sondern auch von weiteren Faktoren wie der Kooperationsbereitschaft und dem Verhalten des Steuerpflichtigen im Verfahren.
In vielen Fällen wird bei geringeren oder mittleren Beträgen sowie bei unbeabsichtigten Fehlern anstelle einer Haftstrafe eine Geldstrafe verhängt. Besonders schwerwiegend wird Steuerhinterziehung dann eingestuft, wenn sie vorsätzlich begangen wurde – dies hat in der Regel deutlich strengere Konsequenzen als fahrlässige oder versehentliche Fehler.
Wann droht eine Gefängnisstrafe?
Falls Sie mehr als 50.000 € an Steuern hinterzogen haben oder Ihnen dies vorgeworfen wird, fällt dies bereits unter den Tatbestand der „schweren Steuerhinterziehung“. In solchen Fällen droht eine Freiheitsstrafe, die je nach den Umständen des Falls mit oder ohne Bewährung ausgesprochen werden kann.
Bis zum Jahr 2016 galt eine Hinterziehungssumme ab 100.000 € als Grenze für schwere Steuerhinterziehung. Der Bundesgerichtshof hat jedoch die Rechtsprechung in diesem Bereich deutlich verschärft, sodass bereits ab 50.000 € strengere Strafen drohen.
Da steuerrechtliche Verfahren komplex und individuell unterschiedlich sind, ist es dringend empfehlenswert, einen Steueranwalt oder einen Fachberater im Finanzamt zu konsultieren, um eine fundierte rechtliche Einschätzung und Unterstützung zu erhalten.