Besteht ein Anspruch auf Elterngeld für eine Mutter die nicht gearbeitet hat

In Deutschland besteht grundsätzlich auch für nicht erwerbstätige Mütter (oder Väter) ein Anspruch auf Elterngeld, sofern die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind. Hier die wichtigsten Punkte:

1. Grundvoraussetzungen für Elterngeld:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
  • Betreuung und Erziehung des Kindes im eigenen Haushalt.
  • Keine bzw. maximal 30 Stunden Erwerbstätigkeit während des Bezugszeitraums.
  • Das Kind ist jünger als 12 Monate (bei Basiselterngeld) bzw. 24–36 Monate bei ElterngeldPlus.

2. Kein Erwerbseinkommen nötig:

  • Elterngeld ersetzt nicht nur entgangenes Erwerbseinkommen, sondern soll alle Eltern unterstützen. Daher gibt es auch ohne vorherige Arbeit eine Mindestleistung:
    • Basiselterngeld: 300 €/Monat (Mindestbetrag).
    • ElterngeldPlus: 150 €/Monat (Mindestbetrag).

3. Sonderfall: Haushaltsnahe Beschäftigung oder Selbstständigkeit

  • Auch ohne klassische Anstellung können Tätigkeiten wie ehrenamtliche Arbeit, Haushalt oder Kinderbetreuung als "Erwerbsersatz" gelten, falls sie vor der Geburt ausgeübt wurden. Dies ist aber selten relevant für die Höhe des Elterngelds.

4. Partnermonate beachten:

  • Bei einem Elterngeldbezug von 12 Monaten können 2 zusätzliche Monate genommen werden, wenn der andere Partner mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht (sog. Partnermonate). Dies gilt auch, wenn ein Elternteil nicht erwerbstätig war.

5. Antragstellung:

  • Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach der Geburt beim zuständigen Elterngeldstellen (meist Jugendamt oder Landesfamilienkasse) gestellt werden.

Wichtig:

  • Elterngeld wird nicht auf Sozialleistungen wie Hartz IV/Bürgergeld angerechnet, kann aber andere Leistungen (z. B. Wohngeld) beeinflussen.
  • Ausnahmen: Bei Bezug von vollständigem Erziehungsgeld vor 2007 oder ähnlichen Leistungen kann der Anspruch entfallen.

Fazit:

Ja, eine Mutter, die nicht gearbeitet hat, hat Anspruch auf Elterngeld – mindestens 300 €/Monat (Basiselterngeld) oder 150 €/Monat (ElterngeldPlus). Die Höhe hängt nicht vom vorherigen Einkommen ab, sondern ist eine pauschale Unterstützung.

Weitere Details findest du auf der Website des Bundesministeriums für Familie oder bei deiner lokalen Elterngeldstelle.

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