Aushilfskräfte einstellen

Das Einstellen von Aushilfskräften (kurzfristige oder geringfügig beschäftigte Mitarbeiter) erfordert einige Schritte, um rechtliche und organisatorische Anforderungen zu erfüllen. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

1. Bedarf klären

  • Aufgaben definieren: Welche Tätigkeiten soll die Aushilfe übernehmen (z. B. Lagerhilfe, Kassendienst, Veranstaltungsunterstützung)?
  • Arbeitszeit festlegen: Stunden pro Woche/Monat (z. B. Minijob bis 520 €/Monat oder kurzfristige Beschäftigung bis 3 Monate/Jahr).

2. Arbeitsvertrag vorbereiten

  • Vertragsart wählen:
    • Minijob (geringfügig entlohnt): Max. 520 €/Monat, sozialversicherungsfrei (aber meldepflichtig).
    • Kurzfristige Beschäftigung: Max. 3 Monate oder 70 Tage/Jahr, keine Sozialabgaben (außer Rentenversicherung bei über 520 €).
    • Werkstudenten/Saisonkräfte: Besondere Regelungen prüfen.
  • Inhalte des Vertrags:
    • Tätigkeitsbeschreibung
    • Arbeitszeit und Vergütung (Stundenlohn oder Pauschalbetrag)
    • Befristung (falls zutreffend)
    • Probezeit (optional, z. B. 1 Monat)
    • Kündigungsfristen (z. B. 14 Tage)

3. Sozialversicherung & Meldungen

  • Minijob-Zentrale anmelden (bei 520 €-Jobs) über das Portal www.minijob-zentrale.de.
  • Krankenkasse: Aushilfen über 520 €/Monat müssen sozialversicherungspflichtig angemeldet werden.
  • Steuerliche Meldung:
    • Lohnsteuerabzug, falls keine Pauschalversteuerung (bei Minijobs oft 2 %).
    • Elektronische Lohnsteueranmeldung (ELStAM) prüfen.

4. Arbeitsrechtliche Pflichten

  • Arbeitsschutz: Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheit (z. B. Hygienevorschriften in der Gastronomie).
  • Arbeitszeugnis: Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Wunsch ausstellen.

5. Bewerbungsprozess

  • Stellenausschreibung: Plattformen wie eBay Kleinanzeigen, lokale Jobbörsen oder Aushänge nutzen.
  • Vorstellungsgespräch führen: Kurze Klärung von Verfügbarkeit und Erfahrung.
  • Dokumente prüfen: Kopie des Personalausweises, Sozialversicherungsnummer, ggf. Steuer-ID.

6. Nach der Einstellung

  • Einarbeitung: Kurze Einführung in Aufgaben und Abläufe.
  • Lohnabrechnung: Monatlich korrekt durchführen (z. B. über Lohnsoftware oder Steuerberater).

Wichtige Hinweise

  • Aushilfen vs. Werkvertrag: Aushilfen sind Arbeitnehmer, keine Selbstständigen (Scheinselbstständigkeit vermeiden!).
  • Mindestlohn: Seit 2024 gilt 12,41 €/Stunde (brutto), auch für Aushilfen.
  • Jugendliche Aushilfen: Bei unter 18-Jährigen gelten besondere Arbeitszeitregeln (JArbSchG).

Tools & Vorlagen

Falls du konkrete Fragen zu deinem Fall hast (z. B. Branche, Arbeitszeiten), gib gerne mehr Details an!

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