Nach welchen Paragraphen bekommt man SGB II
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), also das sogenannte Arbeitslosengeld II oder Hartz IV, regeln sich hauptsächlich nach folgenden Paragraphen:
- § 7 SGB II – Leistungsberechtigte: Wer Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat.
- § 19 SGB II – Leistungsumfang: Welche Leistungen gewährt werden (z.B. Regelbedarf, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft).
- § 20 SGB II – Mehrbedarfszuschläge.
- § 22 SGB II – Leistungen für Bildung und Teilhabe.
- § 23 SGB II – Leistungen für Unterkunft und Heizung.
- § 28 SGB II – Weiterbewilligung von Leistungen.
- § 31 SGB II – Beratung und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.
- § 44 SGB II – Sanktionen.
Kurz gesagt: Anspruch auf SGB II-Leistungen haben erwerbsfähige Hilfebedürftige (§ 7 SGB II), die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.
Wenn du konkrete Voraussetzungen wissen möchtest, kann ich dir diese gern genauer erklären!
Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.