Nach welchem Paragraphen muss der Käufer zahlen

Im deutschen Recht ist die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Insbesondere relevant ist:

  • § 433 Absatz 2 BGB: Dort ist festgelegt, dass der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Konkret heißt es in § 433 Abs. 2 BGB:

„Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.“

Zusätzlich kann je nach Vertragssituation auch § 271 BGB (Fälligkeit der Leistung) relevant sein, der regelt, wann genau der Kaufpreis zu zahlen ist.

Falls es sich um einen speziellen Vertrag (z. B. Immobilienkauf) handelt, können weitere Regelungen gelten.

Falls du eine konkretere Situation hast, kann ich gerne genauer darauf eingehen.

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