Zaunhöhe wurde vom Gericht festgelegt, darf er jetzt einen obstbaum hinterm Zaun jetzt höher sein Schleswig holstein

In Schleswig-Holstein gelten die Regelungen zum Grenzabstand von Pflanzen, also auch Obstbäumen, in der Landesnachbarrechtsordnung (LNR G) bzw. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Wenn das Gericht eine konkrete Zaunhöhe festgelegt hat, bezieht sich das in der Regel nur auf den Zaun selbst – beispielsweise in einem Nachbarschaftsstreit wegen der Zaunhöhe. Diese Festlegung schränkt jedoch nicht automatisch die zulässigen Grenzabstände oder die erlaubte Höhe von Bäumen ein.

Für Obstbäume gilt grundsätzlich, dass sie einen bestimmten Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten müssen, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreiten. In Schleswig-Holstein schreibt die Landesnachbarrechtsordnung vor:

  • Bäume bis zu einer Höhe von 2 Metern dürfen meist direkt an der Grenze stehen.
  • Bäume über 2 Meter Höhe müssen in der Regel einen Abstand von 2 Metern von der Grundstücksgrenze einhalten.

Die genaue Regelung kann je nach Fall und lokalem Recht (auch örtliche Satzungen oder Sonderregelungen) variieren.

Fazit:
Auch wenn die Zaunhöhe gerichtlich festgelegt wurde, gilt das nicht automatisch für die Höhe eines Obstbaums hinter dem Zaun. Für den Obstbaum müssen Sie also weiterhin die entsprechenden Grenzabstände einhalten. Wenn der Baum höher als 2 Meter wird, darf er in der Regel nicht näher als 2 Meter an der Grundstücksgrenze bzw. dem Zaun stehen.

Falls es Unsicherheiten gibt, empfiehlt es sich, im konkreten Fall eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen oder beim örtlichen Ordnungsamt bzw. der Bauaufsichtsbehörde nachzufragen.

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