Zaunhöhe wurde vom Gericht festgelegt, darf die bepflanzung hinterm Zaun jetzt hher sein Schleswig holstein

In Schleswig-Holstein gilt bei Grundstücksgrenzen grundsätzlich das Nachbarrecht, das u.a. auch Regelungen zu Grenzzäunen und deren Höhe enthält. Wenn das Gericht die Zaunhöhe verbindlich festgelegt hat, ist diese Entscheidung bindend.

Was die Bepflanzung hinter dem Zaun angeht, so ist zu beachten:

  • Unabhängigkeit von Zaunhöhe: Die vom Gericht festgelegte Zaunhöhe bezieht sich nur auf den Zaun selbst, nicht automatisch auf dahinter stehende Pflanzen oder Hecken.

  • Nachbarrechtliche Regelungen zur Bepflanzung: Es gibt gesetzliche Vorgaben, wie hoch Pflanzen am Nachbargrundstück stehen dürfen, um Nachbarn nicht unzumutbar zu beeinträchtigen (etwa durch Schatten, Sichtbehinderung oder Wurzelwerk). Diese Vorschriften sind in Schleswig-Holstein im Nachbarrechtsgesetz bzw. in den entsprechenden Landesregelungen festgelegt.

  • Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit: Selbst wenn der Zaun nur eine bestimmte Höhe hat, kann eine sehr hohe Bepflanzung hinter dem Zaun unter Umständen als Beeinträchtigung angesehen werden.

  • Wichtig: Eine gerichtliche Entscheidung über die Zaunhöhe hebt nicht automatisch alle Regeln zu Bepflanzung auf. Wenn Unsicherheit besteht oder der Nachbar sich gestört fühlt, kann eine Klärung z.B. durch Mediation oder ggf. eine weitere gerichtliche Entscheidung sinnvoll sein.

Fazit:
Die Bepflanzung hinter dem Zaun darf nicht uneingeschränkt höher sein, nur weil der Zaun eine bestimmte Höhe hat. Die zulässige Höhe der Pflanzen richtet sich nach den jeweiligen nachbarrechtlichen Vorschriften in Schleswig-Holstein und den Umständen des Einzelfalls. Es empfiehlt sich, im Zweifel eine Rechtsberatung oder eine Klärung mit dem Nachbarn anzustreben.

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