Zaunhöhe wurde vom Gericht festgelegt, darf die bepflanzung hinterm Zaun jetzt höher sein Schleswig holstein

In Schleswig-Holstein gibt es keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die generell die Höhe von Bepflanzungen an Grundstücksgrenzen vorschreibt. Oft werden solche Fragen jedoch im Rahmen von Nachbarschaftsrecht oder Gerichtsurteilen individuell geregelt.

Wenn das Gericht die Zaunhöhe verbindlich festgelegt hat, betrifft diese Entscheidung in der Regel nur den Zaun selbst. Die Höhe der Bepflanzung hinter dem Zaun ist meist eine getrennte Thematik. Allerdings kann eine höhere Bepflanzung (zum Beispiel hohe Hecken oder Bäume) auf dem Grundstück hinter dem Zaun nachbarschaftliche Belange wie Sichtschutz, Licht oder Grenzabstände beeinflussen und somit möglicherweise wiederum streitig sein.

Wichtig:

  • Wurde im Urteil oder Beschluss ausdrücklich auch die maximale Höhe bzw. Art der Bepflanzung geregelt, müssen Sie sich daran halten.

  • Wenn nur die Zaunhöhe geregelt ist, ist Pflanze grundsätzlich nicht automatisch auf die gleiche Höhe beschränkt, aber sie darf keine unzumutbare Beeinträchtigung des Nachbarn darstellen.

  • Nach den Vorschriften des jeweiligen Landesnachbarrechts und evt. örtlicher Satzungen sind bestimmte Mindestabstände und Höchsthöhen für Hecken und Bäume einzuhalten.

Tipp:

  1. Prüfen Sie den genauen Wortlaut des Gerichtsbeschlusses. Enthält er Regelungen zur Bepflanzung?

  2. Klären Sie, ob es örtliche Bebauungspläne oder Satzungen gibt, die Bepflanzungsvorschriften enthalten.

  3. Um Konflikte zu vermeiden, sollten Sie die Nachbarrechte beachten (z.B. Abstände zu Nachbargrundstücken).

  4. Im Zweifelsfall können Sie eine fachliche Beratung beim örtlichen/kommunalen Amt oder einem Rechtsanwalt für Nachbarrecht suchen.

Fazit: Die Zaunhöhe ist bindend; eine darüber hinausgehende Bepflanzung ist grundsätzlich möglich, wenn sie nicht gegen andere Vorschriften verstößt oder Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt.

Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.