Wie kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Um Ihren Führerschein umzutauschen, müssen Sie je nach Ihrem Wohnsitz und der Art des Umtauschs bestimmte Schritte befolgen. Hier sind die allgemeinen Schritte, die in Deutschland und Österreich gelten:
1. Prüfen, ob ein Umtausch erforderlich ist
- In Deutschland müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 gegen den neuen EU-Führerschein (Kreditkartenformat) umgetauscht werden.
- In Österreich müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
2. Zuständige Behörde finden
- In Deutschland:
- Bürgeramt oder Führerscheinstelle Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
- In Österreich:
- Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat (je nach Wohnort).
3. Benötigte Unterlagen vorbereiten
Die benötigten Dokumente können je nach Land und Situation variieren. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (Original und Kopie).
- Biometrisches Passfoto (neu, nach den aktuellen Anforderungen).
- Alter Führerschein (Original).
- Antragsformular (erhältlich bei der zuständigen Behörde oder online).
- Gebühren (die Höhe variiert je nach Land und Behörde; in Deutschland ca. 25–40 €, in Österreich ca. 60–70 €).
4. Termin vereinbaren
- In vielen Städten ist ein Online-Termin erforderlich. Prüfen Sie die Website Ihrer zuständigen Behörde.
- In manchen Fällen ist eine persönliche Vorsprache ohne Termin möglich, aber ein Termin spart Wartezeiten.
5. Antrag stellen
- Bringen Sie alle Unterlagen zum Termin mit.
- Der alte Führerschein wird in der Regel im Gegenzug für den neuen eingezogen.
6. Wartezeit
- In Deutschland erhalten Sie den neuen Führerschein oft sofort oder innerhalb weniger Tage.
- In Österreich kann es einige Wochen dauern, bis der neue Führerschein ausgestellt wird.
7. Neuen Führerschein abholen
- Wenn der Führerschein nicht sofort ausgestellt wird, erhalten Sie eine Abholbenachrichtigung.
Sonderfälle
- Umzug ins Ausland: Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen, müssen Sie Ihren Führerschein möglicherweise im neuen Wohnsitzland umtauschen.
- Führerschein verloren oder beschädigt: Der Umtauschprozess ist ähnlich, aber Sie müssen möglicherweise eine Verlustmeldung oder eidesstattliche Erklärung abgeben.
Tipp
Informieren Sie sich immer auf der Website Ihrer zuständigen Behörde über die genauen Anforderungen, da diese je nach Region unterschiedlich sein können.
Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.