Wie viel Geldbetrag an zollfreien Waren darf bei der Einreise nach Deutschland mitgeführt werden?

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land gelten für die Einfuhr von zollfreien Waren bestimmte Freibeträge.

Für Reisende ab 17 Jahren gilt grundsätzlich:

  • Waren im Gesamtwert bis 430 Euro sind zoll- und steuerfrei, wenn die Reise auf dem Luft- oder Seeweg erfolgt.
  • Waren im Gesamtwert bis 300 Euro sind zoll- und steuerfrei, wenn die Reise auf dem Landweg oder per Binnenschiff erfolgt.

Für Reisende unter 17 Jahren beträgt der Freibetrag 175 Euro, unabhängig vom Verkehrsmittel.

Wichtig: Diese Freibeträge beziehen sich auf den Gesamtwert der eingeführten Waren (außer- und innerhalb der oben genannten Ausnahmen, z.B. Tabak- und Alkoholmengen).

Wenn diese Freibeträge überschritten werden, müssen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) gezahlt werden.

Zusätzlich gelten Mengenbeschränkungen für Alkohol, Tabakwaren, Parfüm usw.


Kurzfassung:

Verkehrsmittel Altersgruppe Freibetrag (Warenwert, zollfrei)
Luft- oder Seeweg ab 17 Jahre 430 Euro
Landweg/Binnenschiff ab 17 Jahre 300 Euro
Alle Verkehrsmittel unter 17 Jahre 175 Euro

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