Wie viel Geldbetrag an zollfreien Waren darf bei der Einreise nach Deutschland mitgeführt werden?
Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Land gelten für die Einfuhr von zollfreien Waren bestimmte Freibeträge.
Für Reisende ab 17 Jahren gilt grundsätzlich:
- Waren im Gesamtwert bis 430 Euro sind zoll- und steuerfrei, wenn die Reise auf dem Luft- oder Seeweg erfolgt.
- Waren im Gesamtwert bis 300 Euro sind zoll- und steuerfrei, wenn die Reise auf dem Landweg oder per Binnenschiff erfolgt.
Für Reisende unter 17 Jahren beträgt der Freibetrag 175 Euro, unabhängig vom Verkehrsmittel.
Wichtig: Diese Freibeträge beziehen sich auf den Gesamtwert der eingeführten Waren (außer- und innerhalb der oben genannten Ausnahmen, z.B. Tabak- und Alkoholmengen).
Wenn diese Freibeträge überschritten werden, müssen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) gezahlt werden.
Zusätzlich gelten Mengenbeschränkungen für Alkohol, Tabakwaren, Parfüm usw.
Kurzfassung:
Verkehrsmittel | Altersgruppe | Freibetrag (Warenwert, zollfrei) |
---|---|---|
Luft- oder Seeweg | ab 17 Jahre | 430 Euro |
Landweg/Binnenschiff | ab 17 Jahre | 300 Euro |
Alle Verkehrsmittel | unter 17 Jahre | 175 Euro |
Falls du eine genauere Beratung zu bestimmten Waren oder Sonderregelungen wünschst, kann ich die ebenfalls liefern.
Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.