Welche Freibeträge gibt es bei Steuererklärung ?
Bei der Steuererklärung in Deutschland gibt es verschiedene Freibeträge, die das zu versteuernde Einkommen reduzieren und somit die Steuerlast verringern können. Hier sind die wichtigsten Freibeträge:
1. Grundfreibetrag
- 2023: Der Grundfreibetrag beträgt 10.908 € für Ledige und 21.816 € für Verheiratete (Zusammenveranlagung).
- Dieser Betrag ist steuerfrei, d.h. Einkommen bis zu dieser Höhe wird nicht besteuert.
2. Freibetrag für Kinder (Kinderfreibetrag)
- 2023: Pro Kind gibt es einen Freibetrag von 2.730 € für das sachliche Existenzminimum und 1.464 € für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, insgesamt also 4.194 € pro Kind.
- Dieser Freibetrag wird bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt, wenn er günstiger ist als das Kindergeld.
3. Freibetrag für Alleinerziehende (Entlastungsbetrag)
- 2023: Alleinerziehende können einen Entlastungsbetrag von 4.260 € pro Jahr geltend machen.
- Dieser Betrag wird gewährt, wenn der Steuerpflichtige mindestens ein Kind im Haushalt hat, für das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag gewährt wird.
4. Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen
- Es gibt keinen pauschalen Freibetrag, aber außergewöhnliche Belastungen (z.B. Krankheitskosten, Pflegekosten) können abgesetzt werden, soweit sie die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen. Diese Grenze hängt vom Einkommen und Familienstand ab.
5. Freibetrag für Sparer (Sparer-Pauschbetrag)
- 2023: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € für Ledige und 2.000 € für Verheiratete (Zusammenveranlagung).
- Dieser Betrag kann für Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden) genutzt werden, die dann steuerfrei sind.
6. Freibetrag für Renten und Pensionen
- Bei Renten und Pensionen wird ein Teil des Einkommens steuerfrei gestellt. Der steuerfreie Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und wird im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung berücksichtigt.
7. Freibetrag für Arbeitnehmer (Werbungskosten-Pauschbetrag)
- 2023: Der Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt 1.230 €.
- Dieser Betrag wird automatisch abgezogen, auch wenn keine tatsächlichen Werbungskosten nachgewiesen werden. Höhere Werbungskosten können individuell geltend gemacht werden.
8. Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten
- 2023: Bis zu 840 € pro Jahr können steuerfrei bleiben, wenn sie für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhalten werden.
9. Freibetrag für Übungsleiter und Ehrenamtliche
- 2023: Bis zu 3.000 € pro Jahr können steuerfrei bleiben, wenn sie für eine Tätigkeit als Übungsleiter, Erzieher, Betreuer oder für eine ehrenamtliche Tätigkeit erhalten werden.
10. Freibetrag für Land- und Forstwirte
- Land- und Forstwirte können einen Freibetrag von 900 € pro Jahr geltend machen.
11. Freibetrag für behinderte Menschen
- Menschen mit einer Behinderung können einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen, der je nach Grad der Behinderung zwischen 310 € und 1.420 € pro Jahr liegt.
12. Freibetrag für Hinterbliebene
- Witwen und Witwer können einen Freibetrag von 1.230 € pro Jahr geltend machen, wenn sie nicht wieder geheiratet haben und keine neuen Kinder haben.
Diese Freibeträge können die Steuerlast erheblich reduzieren. Es ist wichtig, alle relevanten Freibeträge in der Steuererklärung geltend zu machen, um die Steuerlast zu minimieren. Bei komplexen Sachverhalten kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren.
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