Testamensvollstrecker,was passiert mit den Konten der Verstorbenen
Wenn ein Kontoinhaber verstirbt, wird der Umgang mit seinen Konten durch das Erbrecht geregelt. Hier sind die wichtigsten Schritte und Regelungen in Deutschland:
1. Sperrung des Kontos
- Die Bank wird das Konto sperren, sobald sie vom Tod erfährt (z. B. durch eine Sterbeurkunde).
- Abhebungen oder Überweisungen sind dann nicht mehr möglich, bis die Erben legitimiert sind.
2. Erbenermittlung
- Gibt es ein Testament oder Erbvertrag? Dann richtet sich die Erbfolge danach.
- Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB): Ehepartner, Kinder, Eltern usw.
3. Nachweis der Erbenstellung
- Die Erben müssen sich gegenüber der Bank legitimieren, typischerweise mit:
- Erbschein (vom Nachlassgericht ausgestellt) oder
- Testamentsvollstreckerzeugnis (falls ein Testamentvollstrecker eingesetzt ist).
- Bei kleineren Beträgen (oft bis 5.000–10.000 €) akzeptieren manche Banken auch ein notarielles Dokument oder eine beglaubigte Erbauskunft.
4. Verfügungsberechtigung
- Sind die Erben nachgewiesen, können sie über das Konto verfügen.
- Bei mehreren Erben gilt: Meist müssen alle gemeinsam handeln (außer bei Kontovollmachten oder GbR-Regelungen).
5. Sonderfall: Testamentvollstrecker
- Wenn ein Testamentvollstrecker eingesetzt ist (z. B. "Testamentsvollstrecker" im Testament benannt), verwaltet dieser das Konto bis zur Erbteilung.
- Die Bank benötigt dann dessen Nachweis (Testamentsvollstreckerzeugnis).
6. Kosten und Steuern
- Erbschein: Kosten ca. 0,2–0,5 % des Nachlasswerts.
- Erbschaftsteuer: Je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes (Freibeträge beachten!).
7. Ablauf ohne Erben
- Gibt es keine Erben, fällt das Vermögen an den Staat (§ 1936 BGB). Die Bank meldet dies dem Nachlassgericht.
Praxistipp:
- Kontovollmachten erlöchen mit dem Tod (§ 672 BGB). Ausnahme: Vorsorgevollmachten mit ausdrücklicher Regelung für den Todesfall.
- Dauerschulden (z. B. Miete, Abos) müssen bis zur Erbannahme weiterbezahlt werden.
Falls unklar ist, wer Erbe ist, hilft das Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen). Bei komplexen Fällen lohnt sich ein Anwalt oder Notar.
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