wird beim Kauf von Barrengold Mehrwertsteuer berechnet

Beim Kauf von Barrengold in Deutschland wird keine Mehrwertsteuer (MwSt.) berechnet, da Gold in Form von Anlagegold (z. B. Barren, Münzen mit einem Feingehalt von mindestens 900/1000) gemäß § 25c UStG von der Mehrwertsteuer befreit ist. Diese Regelung gilt EU-weit.

Wichtige Punkte:

  1. Anlagegold:

    • Goldbarren oder -münzen, die als Anlage dienen (z. B. 1g, 10g, 100g Barren oder Krügerrand-Münzen), sind umsatzsteuerfrei.
    • Voraussetzung: Der Goldgehalt muss mindestens 99,5% betragen (bei Barren) oder die Münze muss nach 1800 geprägt sein und einen Feingehalt von mindestens 900/1000 haben.
  2. Ausnahmen (mit MwSt.):

    • Schmuckgold (z. B. goldene Ketten, Ringe) unterliegt dem vollen Mehrwertsteuersatz (19% in Deutschland).
    • Goldmünzen mit Sammlerwert (numismatische Münzen) können ebenfalls besteuert werden, falls sie nicht als Anlagegold gelten.
    • Goldbarren unter 1g können je nach Händler als "Industriegold" eingestuft werden und sind dann nicht mehr steuerfrei.
  3. Rechtlicher Hintergrund:
    Die Steuerbefreiung für Anlagegold wurde eingeführt, um privaten Anlegern den Zugang zu physischem Gold als Wertaufbewahrungsmittel zu erleichtern.

Praxistipp:

  • Achten Sie beim Kauf darauf, dass der Händler das Gold explizit als "Anlagegold" ausweist.
  • Bei großen Barren (z. B. 1 kg) ist die Steuerfreiheit meist unproblematisch, bei kleinen Stücken (unter 1g) lohnt sich eine Nachfrage.

Falls Sie Gold als Investition kaufen möchten, ist Barrengold also die steuergünstigste Option. Für weitere Details können Sie auch die Webseiten seriöser Edelmetallhändler (z. B. Degussa, Heraeus, Pro Aurum) konsultieren.

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