Zusätzlich verfüge ich über eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau mit # Berufserfahrungen, richtig?
Fast! Der Satz ist grammatikalisch nicht ganz korrekt. Richtig wäre zum Beispiel:
„Zusätzlich verfüge ich über eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau sowie über Berufserfahrungen.“
Alternativ, wenn Sie die genaue Anzahl der Berufserfahrungen angeben möchten, könnten Sie schreiben:
„Zusätzlich verfüge ich über eine abgeschlossene Ausbildung als Bürokauffrau sowie [X Jahre] Berufserfahrung.“
Das Wort „Berufserfahrungen“ wird im Deutschen meist im Singular (Berufserfahrung) verwendet, wenn man eine allgemeine Erfahrung meint.
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