die mündliche ist für 25.11.25 eplannt, oder am 25.11 vorgesehen, was ist richtig
Beide Formulierungen sind verständlich, aber sie haben leicht unterschiedliche Bedeutungen und Nuancen:
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„Die mündliche ist für den 25.11.25 geplant.“
Diese Formulierung betont, dass der Termin für die mündliche Prüfung bereits festgelegt oder vorgesehen ist. „Geplant“ klingt etwas formeller und deutet auf eine Absicht oder eine vorläufige Festsetzung hin. -
„Die mündliche ist am 25.11. vorgesehen.“
Hier liegt der Fokus darauf, dass der Termin am genannten Datum liegt. „Vorgesehen“ bedeutet, dass das Datum als Termin angesetzt oder reserviert wurde, evtl. aber noch geändert werden kann.
Im Alltag werden beide Ausdrücke oft synonym gebraucht. Wenn du etwas formeller ausdrücken möchtest, ist „geplant“ oder „festgelegt“ oft geläufiger.
Richtig ist also beides, je nach Kontext:
- Wenn du eine Absicht oder Planung ausdrücken willst: „für den 25.11.25 geplant.“
- Wenn du den festgelegten Termin angeben willst: „am 25.11. vorgesehen.“
Zusätzlich wäre es stilistisch besser, das Datum mit „den“ und Punkt-Schreibweise zu verwenden:
„für den 25.11.2025“ oder „am 25.11.2025“.