Was kann ich unternehmen wenn ich auf der Autobahn zu schnell gefahren bin bei 60 km mit 100 kmh bin deutscher lebe in österreich
Wenn Sie als Deutscher in Österreich auf der Autobahn mit 100 km/h bei erlaubten 60 km/h geblitzt wurden, haben Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen. Hier sind einige Schritte und Informationen, was Sie tun können:
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Bußgeldbescheid abwarten
In der Regel erhalten Sie einige Wochen nach dem Vorfall einen Strafzettel oder Bußgeldbescheid per Post nach Hause geschickt – in Ihrem Fall an Ihre deutsche Adresse. In Österreich werden Verkehrsverstöße auch an ausländische Fahrer verfolgt. -
Bußgeldhöhe prüfen
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Höhe der Überschreitung. Bei 40 km/h zu schnell innerorts zahlt man rechtskräftig in Österreich typischerweise einen höheren Strafbetrag (oft mehrere hundert Euro), auf der Autobahn kann es ähnlich sein. Zusätzlich können Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen, dies aber meist nur bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen. -
Rechtsmittel prüfen
Wenn Sie den Bescheid für ungerechtfertigt halten oder mildernde Umstände geltend machen wollen, können Sie innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist Einspruch erheben. Es kann sinnvoll sein, sich hierzu von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen, der die Erfolgsaussichten prüfen kann. -
Bußgeld bezahlen
Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, wird der Bescheid rechtskräftig und das Bußgeld muss bezahlt werden. -
Fahrverbot oder Punkte
Bei schweren Verstößen kann in Österreich ein Fahrverbot verhängt werden. Auswirkungen auf den deutschen Führerschein sind möglich, beispielsweise Eintragungen im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg). -
Weitere Hinweise
- Wenn Sie die Zahlung oder Reaktion ignorieren, kann das Verfahren verschärft werden.
- Österreich und Deutschland tauschen Informationen über Verkehrsverstöße aus, sodass Bußgelder auch grenzüberschreitend vollstreckt werden.
Zusammenfassung: Sie sollten auf jeden Fall den Bußgeldbescheid abwarten, diesen prüfen und dann entweder das Bußgeld bezahlen oder gegebenenfalls Einspruch erheben. Bei Unsicherheiten ist die Beratung durch einen Verkehrsrechtsanwalt empfehlenswert.