Bei Antragung Transparenzregister, was bedeutet : zu welcher Verpflichtetengruppe gehören Sie?

Bei der Antragung im Transparenzregister bezieht sich die Frage "Zu welcher Verpflichtetengruppe gehören Sie?" auf die gesetzliche Pflicht, sich im Transparenzregister zu registrieren. Das Transparenzregister dient dazu, wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und Organisationen zu erfassen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.

Je nach Ihrer Rolle oder der Art Ihrer Tätigkeit können Sie verschiedenen Verpflichtetengruppen angehören. Mögliche Verpflichtetengruppen sind:

  1. Unternehmen (z. B. GmbH, AG, UG)
  2. Vereine und Stiftungen
  3. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater (als Vertreter von Unternehmen)
  4. Treuhänder oder Vermögensverwalter
  5. Immobilienmakler
  6. Banken und Finanzinstitute
  7. Spielbanken oder Glücksspielanbieter
  8. Andere verpflichtete Personen oder Organisationen (z. B. bestimmte freiberufliche Tätigkeiten)

Die Zuordnung hängt davon ab, in welcher Funktion Sie oder Ihr Unternehmen im Transparenzregister erfasst werden müssen. Es ist wichtig, die richtige Gruppe auszuwählen, da sich daraus die konkreten Pflichten und Anforderungen ergeben.

Falls Sie unsicher sind, können Sie sich an die zuständige Registerstelle oder einen Fachanwalt wenden, um Klarheit zu erhalten.

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