Was bedeutet Güterstand?
Der Begriff Güterstand bezieht sich im deutschen Familienrecht auf die rechtliche Regelung des Vermögensverhältnisses zwischen Ehepartnern oder Lebenspartnern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Der Güterstand legt fest, wie das Vermögen der Partner während der Ehe oder Lebenspartnerschaft und im Falle einer Scheidung oder Trennung behandelt wird.
Es gibt in Deutschland drei Hauptformen des Güterstands:
-
Zugewinngemeinschaft
- Dies ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch gilt, wenn die Ehepartner keine anderweitige Vereinbarung treffen.
- Jeder Partner behält sein eigenes Vermögen, aber am Ende der Ehe wird der Zugewinn, also der Vermögenszuwachs während der Ehe, ausgeglichen.
- Der Partner, der mehr Vermögen erwirtschaftet hat, muss dem anderen einen Ausgleich zahlen.
-
Gütertrennung
- Hier bleibt das Vermögen der Partner strikt getrennt. Jeder Partner verwaltet sein eigenes Vermögen, und es gibt keinen Ausgleich des Zugewinns bei Scheidung oder Trennung.
- Diese Regelung muss in einem Ehevertrag vereinbart werden.
-
Gütergemeinschaft
- Das Vermögen der Partner wird zu einem gemeinsamen Vermögenspool zusammengelegt. Beide Partner haben gleiche Rechte und Pflichten bezüglich des gemeinsamen Vermögens.
- Auch diese Regelung muss in einem Ehevertrag festgelegt werden.
Der Güterstand hat erhebliche Auswirkungen auf die Vermögensverhältnisse, insbesondere bei einer Scheidung, im Todesfall oder bei Schulden eines Partners. Paare können den Güterstand durch einen Ehevertrag individuell regeln, um ihre Vermögensverhältnisse an ihre Bedürfnisse anzupassen.