Wie funktioniert die Abgeltungssteuer ?
Die Abgeltungssteuer ist eine Steuer auf Kapitalerträge in Deutschland, die seit dem 1. Januar 2009 gilt. Sie wird pauschal auf Erträge aus Kapitalanlagen wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren erhoben. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Funktionsweise der Abgeltungssteuer:
1. Steuersatz
- Der pauschale Steuersatz beträgt 25 % auf die Kapitalerträge.
- Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungssteuer) und ggf. Kirchensteuer (8 % oder 9 % der Abgeltungssteuer, je nach Bundesland) erhoben.
- Der effektive Steuersatz liegt damit zwischen 26,375 % (ohne Kirchensteuer) und 27,81875 % (mit 9 % Kirchensteuer).
2. Erfasste Kapitalerträge
Die Abgeltungssteuer wird auf folgende Erträge erhoben:
- Zinsen aus Sparbüchern, Festgeld, Anleihen etc.
- Dividenden aus Aktien.
- Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren (z. B. Aktien, Fonds, Zertifikate).
- Erträge aus Investmentfonds.
- Gewinne aus Termingeschäften und anderen Finanzinstrumenten.
3. Freistellungsauftrag und Sparer-Pauschbetrag
- Jeder Steuerpflichtige hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (bei Verheirateten 2.000 €). Dieser Betrag bleibt steuerfrei.
- Um den Freibetrag zu nutzen, muss ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Broker erteilt werden.
- Werden die Kapitalerträge nicht durch einen Freistellungsauftrag abgedeckt, führt die Bank automatisch die Abgeltungssteuer ab.
4. Verrechnung von Verlusten
- Verluste aus Kapitalgeschäften können mit Gewinnen verrechnet werden (Verlustverrechnung).
- Nicht verrechnete Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden.
5. Quellensteuer und Abzug an der Quelle
- Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank oder dem Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt (Quellensteuerprinzip).
- Dadurch entfällt die Pflicht, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, es sei denn, der Sparer-Pauschbetrag wurde überschritten oder es gibt weitere steuerrelevante Aspekte.
6. Ausnahmen und Besonderheiten
- Altbestände: Für Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, kann unter bestimmten Bedingungen die günstigere Halbeinkünftemethode angewendet werden.
- Ausländische Kapitalerträge: Hier kann es zu Doppelbesteuerung kommen, die jedoch oft durch Doppelbesteuerungsabkommen vermieden wird.
- Girokonten und Tagesgeld: Erträge aus diesen Konten unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer.
7. Steuererklärung
- Wer den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet und keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, muss keine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.
- Bei Überschreitung des Freibetrags oder bei besonderen Konstellationen (z. B. ausländische Erträge) müssen die Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Die Abgeltungssteuer soll die Besteuerung von Kapitalerträgen vereinfachen, da sie direkt an der Quelle abgeführt wird und in der Regel keine gesonderte Erklärung erforderlich ist.
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