Häufig gestellte Fragen zur Verpflichtungserklärung

Eine Verpflichtungserklärung ist ein wichtiges Dokument, das oft im Rahmen von Visa-Anträgen oder Aufenthaltsgenehmigungen benötigt wird, insbesondere wenn es um die Einreise von Angehörigen oder Freunden in ein bestimmtes Land geht. Hier sind einige häufig gestellte Fragen zur Verpflichtungserklärung:

1. Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Eine Verpflichtungserklärung ist ein Dokument, in dem eine Person sich verpflichtet, für die finanziellen Bedürfnisse eines ausländischen Staatsbürgers aufzukommen. Dies kann Unterkunft, Lebensmittel, medizinische Versorgung und andere Lebenshaltungskosten umfassen.

2. Wer benötigt eine Verpflichtungserklärung?

Im Allgemeinen benötigt der Antragsteller eines Visums, dessen Aufenthalt im Land finanziell abgesichert werden muss (z. B. während eines Besuchs, Studienaufenthalts oder Familiennachzugs), eine Verpflichtungserklärung von einer Person, die im Gastland lebt.

3. Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?

Eine Verpflichtungserklärung kann in der Regel von einem deutschen Staatsbürger oder einem Ausländer, der über einen langfristigen Aufenthaltstitel verfügt, abgegeben werden. Es ist wichtig, dass die Person, die die Verpflichtungserklärung abgibt, in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

4. Wie lange gilt eine Verpflichtungserklärung?

Die Gültigkeit einer Verpflichtungserklärung hängt von den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Visums oder Aufenthalts, für das sie ausgestellt wurde, ab. In der Regel gilt sie für die Dauer des Aufenthalts des Antragstellers im Land.

5. Wie wird eine Verpflichtungserklärung erstellt?

Die Verpflichtungserklärung kann in der Regel bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem Bürgeramt beantragt werden. Es sind verschiedene Dokumente und Nachweise erforderlich, wie z. B. Einkommensnachweise, Mietverträge und Personalausweise.

6. Welche finanziellen Nachweise sind erforderlich?

Zu den erforderlichen Nachweisen gehören oft Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheide, Kontoauszüge und andere Dokumente, die belegen, dass der Verpflichtete in der Lage ist, die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

7. Was passiert, wenn die Verpflichtung nicht eingehalten wird?

Wenn der Verpflichtete seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann dies rechtliche Konsequenzen haben. Es könnte zu einer Rückforderung von Sozialleistungen kommen, die dem ausländischen Staatsbürger während seines Aufenthalts gewährt wurden.

8. Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Für spezifische Informationen und Unterstützung bezüglich der Verpflichtungserklärung ist es ratsam, sich direkt an die zuständige Ausländerbehörde oder an ein Visa-Service-Center zu wenden.


Mehr Informationnen auf Webseite www.auswaertiges-amt.de:

Informationen zur Verpflichtungserklärung

Wo erhalte ich die Verpflichtungserklärung und welche Verpflichtungen gehe ich damit ein?

In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.

Zuständig für die Entgegennahme einer solchen Verpflichtungserklärung nach §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz sind regelmäßig die deutschen Ausländerbehörden am Wohnort des Einladers. Dort sind auch die entsprechenden Formulare erhältlich. Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladers geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.

Die genannten Paragraphen enthalten alle näheren Informationen, wobei insbesondere § 66 Absatz 2, § 67 zum Umfang der Kosten und § 68 Aufenthaltsgesetz zur Haftung für den Lebensunterhalt maßgebend sind. Zum Lebensunterhalt gehören neben Ernährung, Wohnung, Bekleidung und anderen Grundbedürfnissen auch die Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit.

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig und kann sie widerrufen werden?

Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können. Nach Ablauf dieses Zeitraums wird daher im Regelfall die Abgabe einer neuerlichen Verpflichtungserklärung erforderlich.

Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Das Auswärtige Amt hat keine Kenntnis darüber, ob durch einen Widerruf eine Erstattungspflicht im Schadenfall abgewendet werden kann. In jedem Fall kann das Auswärtige Amt nicht dafür garantieren, dass eine Visumerteilung nur aufgrund eines Widerrufs einer Verpflichtungserklärung verhindert werden kann.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Behörde, bei der Sie die Verpflichtungserklärung abgegeben haben.

Kann eine Verpflichtungserklärung missbraucht werden?

Durch die Verwendung eines fälschungssicheren Vordrucks und der Vorlage der Verpflichtungserklärung im Original bei der Auslandsvertretung, die den Visumantrag des einreisewilligen Ausländers prüft, ist ein Missbrauch nahezu ausgeschlossen. Auch dürfen Änderungen nur vor Beglaubigung durch die Ausländerbehörde - mit Siegel der Behörde - vorgenommen werden.

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