Welche Vorschriften gibt es in Deutschland für den Bau von zweistöckigen Messeständen in Hallen?

Die Vorschriften für den Bau von zweistöckigen Messeständen in Hallen in Deutschland sind weitgehend identisch mit denen für Innenräume, da Messestände in der Regel in geschlossenen Messehallen errichtet werden. Sie basieren auf nationalen Bauvorschriften, Arbeitsschutzregelungen und den spezifischen „Technischen Richtlinien“ der jeweiligen Messegesellschaft. Hier eine detaillierte Antwort, angepasst an den Kontext von Messehallen:

Allgemeine Vorschriften für zweistöckige Messestände in Hallen:

Genehmigung und Planung:

  • Zweistöckige Stände sind genehmigungspflichtig. Sie müssen vor Baubeginn von der Messegesellschaft (z. B. Messe München) freigegeben werden.
  • Es müssen Baupläne, Statiknachweise und ein Sicherheitskonzept eingereicht werden, erstellt von einem qualifizierten Statiker oder Architekten.

Statische Anforderungen:

  • Die Konstruktion muss den Normen DIN EN 1991 (Lasten auf Bauwerke) und DIN EN 1993 (Stahlbau) entsprechen.
  • Personenlasten auf der oberen Ebene betragen meist 3-5 kN/m² (abhängig von der Messevorgabe).
  • Die Stabilität muss auch bei dynamischen Belastungen (z. B. Besucherbewegungen) gewährleistet sein.

Brandschutz:

  • Verwendete Materialien müssen schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse B1 nach DIN 4102 oder gleichwertig).
  • Mindestens zwei voneinander unabhängige Fluchtwege von der oberen Ebene sind Pflicht, mit einer Mindestbreite von 1,20 m.
  • Fluchtwege müssen mit Notausgangsschildern und Notbeleuchtung versehen sein.
  • Je nach Hallenausstattung können Rauchabzugsanlagen oder Sprinkler erforderlich sein.

Höhenbeschränkungen:

  • Die maximale Bauhöhe hängt von der Hallenhöhe ab und liegt oft zwischen 6 und 8 Metern (z. B. bei der Messe München). Die genauen - - Limits stehen in den „Technischen Richtlinien“ der jeweiligen Halle.
  • Deckenlasten der Halle dürfen nicht überschritten werden, falls Elemente abgehängt werden.

Treppen und Geländer:

  • Treppen müssen den Vorgaben der DIN 18017-3 entsprechen (mindestens 1 m breit, rutschfeste Oberfläche, Handlauf).
  • Geländer auf der oberen Ebene müssen mindestens 1,10 m hoch sein und so gestaltet sein, dass kein 10-cm-Objekt hindurchfallen kann.

Elektroinstallation:

  • Alle elektrischen Anlagen müssen den VDE-Richtlinien entsprechen und von einem zugelassenen Elektriker installiert und abgenommen werden.

Maximale Besucherzahl:

  • Die obere Ebene darf nur eine begrenzte Anzahl von Personen aufnehmen (z. B. 1 Person pro 2 m²), was auf einem Schild angezeigt werden muss.

Abstände und Sichtlinien:

  • Es müssen Mindestabstände zu Nachbarständen eingehalten werden (oft 0,5-1 m), um Fluchtwege und Zugänge frei zu halten.
  • Die Sicht auf Notausgänge und Hallenbeschilderung darf nicht versperrt werden.

Messe-spezifische Regelungen:

  • Jede Messehalle hat eigene Vorgaben, die in den „Technischen Richtlinien“ der Messegesellschaft festgelegt sind.
  • Einschränkungen bei der Nutzung von Traversen oder hängenden Konstruktionen.
  • Lärmschutzvorgaben oder Vorschriften zu Werbeflächen.
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