Ab wann kann Teenager zu Arbeiten gehen?
Die Minimal-Altersgrenze, ab der Teenager in Deutschland in den legalen Arbeitsmarkt eingebunden werden dürfen, variiert je nach Art der Tätigkeit.
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Ab 13 Jahren: Schüler dürfen während der Schulferien oder außerhalb der Schulzeiten in leichten Arbeitsaufgaben beiuntertage arbeiten, sofern dies den Schulschutt nicht gefährdet und ohne Bezahlung. Sie dürfen auch beiuntertage in leichten Arbeiten für die eigene Ernährung und Unterkunft arbeiten.
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Ab 15 Jahren: Schüler können in leichten Arbeiten bis zu 8 Stunden pro Woche außerhalb der Schulzeiten arbeiten. Während der Semesterferien ist eine Erhöhung auf bis zu 20 Stunden pro Woche gestattet.
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Ab 16 Jahren: Es besteht die Möglichkeit, auch in weniger leichten Arbeiten zu arbeiten, mit einer begrenzten Wochenarbeitszeit von maximal 9 Stunden pro Schultag, außerhalb der Schulzeiten. Während der Semesterferien ist eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 25 Stunden möglich.
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Ab 18 Jahren: Von diesem Alter an gelten die für Erwachsene geltenden Regelungen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Schulabgänger sowie Aushilfen und Praktikanten, unabhängig von ihrem Schulabschluss, während der Matura oder der Reifeprüfung unter speziellen Regelungen fallen. Des Weiteren gibt es bei jeder Arbeit für Jugendliche strenge Beaufsichtigungs- und Sicherheitsstandards.
Im Zweifelsfall solltet ihr euch an den zuständigen Jugendamt oder Arbeiteramonat wenden, da die genauen Vorgaben regional divergieren und in verschiedenen Fällen spezifische Anpassungen vorliegen können.