Verleumdung wird bestraft?
Ja, Verleumdung ist in Deutschland nach § 187 StGB strafbar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Was ist Verleumdung?
Verleumdung liegt vor, wenn jemand wissentlich unwahre Tatsachen über eine andere Person behauptet oder verbreitet, die deren Ehre oder Ansehen schädigen. Im Gegensatz zur Beleidigung (§ 185 StGB) oder üblen Nachrede (§ 186 StGB) muss die Aussage bewusst falsch sein.
Voraussetzungen für eine Verurteilung:
- Unwahrheit der Behauptung – Die Aussage muss objektiv falsch sein.
- Vorsatz – Der Täter muss wissen, dass die Behauptung unwahr ist (oder zumindest damit rechnen).
- Ehrenkränkung – Die Aussage muss geeignet sein, das Ansehen der betroffenen Person zu schädigen.
Mögliche Strafen:
- Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
- oder Geldstrafe
- Zusätzlich kann ein Schadensersatzanspruch nach § 823 BGB (zivilrechtlich) bestehen.
Unterschied zur „Üblen Nachrede“ (§ 186 StGB):
- Bei übler Nachrede reicht es aus, dass der Täter die Unwahrheit nicht positiv kennt, aber leichtfertig unwahre Behauptungen aufstellt.
- Verleumdung erfordert dagegen Vorsatz (bewusste Lüge).
Praxistipp:
Wer falsche Behauptungen über sich verbreitet sieht, kann Strafanzeige erstatten oder eine Unterlassungserklärung verlangen. Im Zweifel sollte ein Anwalt für Straf- oder Medienrecht konsultiert werden.
Falls du konkrete rechtliche Schritte erwägst, wäre eine Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll.
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