Gewerbe ummelden
Grobe Anleitung: Wie Sie Ihr Gewerbe ummelden (Deutschland)
Kurz: Ob Sie nur die Adresse ändern, die Tätigkeit anpassen oder in eine andere Gemeinde umziehen — eine Änderung müssen Sie dem zuständigen Gewerbeamt melden. Das geht meist persönlich, oft online oder per Post. Schritte, Fristen und Unterlagen variieren je nach Gemeinde.
1) Unterscheiden Sie den Fall
- Ummeldung innerhalb derselben Gemeinde (nur Adresse/Tätigkeit ändern): einfache Ummeldung beim örtlichen Gewerbeamt.
- Umzug in eine andere Gemeinde: in der Regel Abmeldung beim alten Gewerbeamt und Anmeldung beim neuen (manche Ämter übernehmen die Übermittlung).
- Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen → GmbH) oder Firmenname: zusätzlich Handelsregister/Notar erforderlich.
- Änderung der Tätigkeit (z. B. erlaubnispflichtige Tätigkeit, Handwerk): ggf. Genehmigungen oder Meisternachweis nötig.
2) Fristen
- Meldung „unverzüglich“ / zeitnah; üblich ist innerhalb weniger Tage bis max. 1–2 Wochen. Verzögerungen können Bußgelder nach sich ziehen.
3) Wo melden
- Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde am neuen Sitz. Viele Städte bieten Online-Formulare an (Stichwort „Gewerbeummeldung“ + Stadtname).
4) Übliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (bei juristischen Personen zusätzlich Vertretungsnachweis).
- Alte Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein (falls vorhanden).
- Formular zur Gewerbeummeldung (amtliches Formular der Gemeinde).
- Bei Umzug: Wohnsitzbestätigung / Meldebestätigung; bei Geschäftsraum: Mietvertrag oder Vermieterbestätigung.
- Bei Vertretung: Vollmacht.
- Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Genehmigungen, Sachkundenachweise, Meisterbrief (bei Handwerk).
- Bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug, Gesellschafterbeschluss (bei Sitzverlegung), ggf. notariell beglaubigte Unterlagen.
5) Gebühren
- Variieren: typ. 10–50 EUR, manchmal mehr. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt.
6) Weitere Stellen, die Sie informieren müssen
- Finanzamt: Adress-/Sitzänderung, ggf. neue Betriebsstätten-Anmeldung, Umsatzsteuer (USt) und Gewerbesteuer.
- IHK bzw. Handwerkskammer (HWK).
- Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung).
- Banken, Versicherungen, Auftraggeber, Geschäftspartner, Websites, Firmenschild, Rechnungen etc.
7) Spezielle Hinweise
- Bei Umzug in andere Gemeinde: das neue Gewerbeamt kann beim Abmelden helfen, aber prüfen Sie, ob Sie selbst abmelden müssen.
- Änderung der Rechtsform: oft notarielle Änderungen und Eintrag im Handelsregister erforderlich. Erst danach wird das Gewerbeamt/Finanzamt aktiv.
- Freiberufler: in der Regel keine Gewerbeummeldung nötig (bei berufsrechtlich freier Tätigkeit), dafür Anmeldung beim Finanzamt.
- Wenn Sie das Gewerbe ganz einstellen: Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt vornehmen.
8) Praktisches Vorgehen (Kurzcheckliste)
- 1) Klären: Art der Änderung (Adresse, Tätigkeit, Rechtsform).
- 2) Gewerbeamt der betreffenden Gemeinde kontaktieren (Website/Telefon) → Formular herunterladen oder Termin vereinbaren.
- 3) Unterlagen vorbereiten (s.o.).
- 4) Ummeldung durchführen und Gebühr zahlen.
- 5) Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft informieren.
- 6) Kommunikation an Kunden/Lieferanten, Aktualisierung Rechnungen/Website.
Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen:
- das passende Formular/Link für Ihre Stadt raussuchen, oder
- eine kurze Muster-E-Mail/Vollmacht formulieren, oder
- eine checkliste speziell für Ihre Rechtsform (Einzelunternehmer, GbR, GmbH) erstellen.
Sagen Sie kurz: Wo (Stadt), welche Rechtsform und welche Änderung (Adresse, Tätigkeit, Sitzverlegung, Rechtsformwechsel)? Dann mache ich es konkret.
Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.