Gewerbe ummelden

Grobe Anleitung: Wie Sie Ihr Gewerbe ummelden (Deutschland)

Kurz: Ob Sie nur die Adresse ändern, die Tätigkeit anpassen oder in eine andere Gemeinde umziehen — eine Änderung müssen Sie dem zuständigen Gewerbeamt melden. Das geht meist persönlich, oft online oder per Post. Schritte, Fristen und Unterlagen variieren je nach Gemeinde.

1) Unterscheiden Sie den Fall

  • Ummeldung innerhalb derselben Gemeinde (nur Adresse/Tätigkeit ändern): einfache Ummeldung beim örtlichen Gewerbeamt.
  • Umzug in eine andere Gemeinde: in der Regel Abmeldung beim alten Gewerbeamt und Anmeldung beim neuen (manche Ämter übernehmen die Übermittlung).
  • Änderung der Rechtsform (z. B. Einzelunternehmen → GmbH) oder Firmenname: zusätzlich Handelsregister/Notar erforderlich.
  • Änderung der Tätigkeit (z. B. erlaubnispflichtige Tätigkeit, Handwerk): ggf. Genehmigungen oder Meisternachweis nötig.

2) Fristen

  • Meldung „unverzüglich“ / zeitnah; üblich ist innerhalb weniger Tage bis max. 1–2 Wochen. Verzögerungen können Bußgelder nach sich ziehen.

3) Wo melden

  • Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde am neuen Sitz. Viele Städte bieten Online-Formulare an (Stichwort „Gewerbeummeldung“ + Stadtname).

4) Übliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei juristischen Personen zusätzlich Vertretungsnachweis).
  • Alte Gewerbeanmeldung / Gewerbeschein (falls vorhanden).
  • Formular zur Gewerbeummeldung (amtliches Formular der Gemeinde).
  • Bei Umzug: Wohnsitzbestätigung / Meldebestätigung; bei Geschäftsraum: Mietvertrag oder Vermieterbestätigung.
  • Bei Vertretung: Vollmacht.
  • Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Genehmigungen, Sachkundenachweise, Meisterbrief (bei Handwerk).
  • Bei Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug, Gesellschafterbeschluss (bei Sitzverlegung), ggf. notariell beglaubigte Unterlagen.

5) Gebühren

  • Variieren: typ. 10–50 EUR, manchmal mehr. Erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt.

6) Weitere Stellen, die Sie informieren müssen

  • Finanzamt: Adress-/Sitzänderung, ggf. neue Betriebsstätten-Anmeldung, Umsatzsteuer (USt) und Gewerbesteuer.
  • IHK bzw. Handwerkskammer (HWK).
  • Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung).
  • Banken, Versicherungen, Auftraggeber, Geschäftspartner, Websites, Firmenschild, Rechnungen etc.

7) Spezielle Hinweise

  • Bei Umzug in andere Gemeinde: das neue Gewerbeamt kann beim Abmelden helfen, aber prüfen Sie, ob Sie selbst abmelden müssen.
  • Änderung der Rechtsform: oft notarielle Änderungen und Eintrag im Handelsregister erforderlich. Erst danach wird das Gewerbeamt/Finanzamt aktiv.
  • Freiberufler: in der Regel keine Gewerbeummeldung nötig (bei berufsrechtlich freier Tätigkeit), dafür Anmeldung beim Finanzamt.
  • Wenn Sie das Gewerbe ganz einstellen: Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt vornehmen.

8) Praktisches Vorgehen (Kurzcheckliste)

  • 1) Klären: Art der Änderung (Adresse, Tätigkeit, Rechtsform).
  • 2) Gewerbeamt der betreffenden Gemeinde kontaktieren (Website/Telefon) → Formular herunterladen oder Termin vereinbaren.
  • 3) Unterlagen vorbereiten (s.o.).
  • 4) Ummeldung durchführen und Gebühr zahlen.
  • 5) Finanzamt, IHK/HWK, Berufsgenossenschaft informieren.
  • 6) Kommunikation an Kunden/Lieferanten, Aktualisierung Rechnungen/Website.

Wenn Sie möchten, kann ich Ihnen:

  • das passende Formular/Link für Ihre Stadt raussuchen, oder
  • eine kurze Muster-E-Mail/Vollmacht formulieren, oder
  • eine checkliste speziell für Ihre Rechtsform (Einzelunternehmer, GbR, GmbH) erstellen.

Sagen Sie kurz: Wo (Stadt), welche Rechtsform und welche Änderung (Adresse, Tätigkeit, Sitzverlegung, Rechtsformwechsel)? Dann mache ich es konkret.

Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.