Wie viel Vermögen darf man haben, damit man Wohngeld bekommt?
Die Höhe des Vermögens, das man besitzen darf, um Wohngeld zu erhalten, ist in Deutschland nicht pauschal festgelegt, da das Wohngeld vor allem als Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen dient. Dennoch gibt es einige wichtige Punkte dazu:
Vermögensgrenze für Wohngeld in Deutschland (Stand 2025)
Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung zur Unterstützung bei den Wohnkosten (Miete oder Belastungen für Eigenheimbesitzer). Ob Sie Wohngeld erhalten, hängt nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch vom Vermögen Ihres Haushalts. Es gibt Freigrenzen für das Vermögen, die seit den 1990er Jahren weitgehend unverändert sind. Überschreiten Sie diese Grenzen, entfällt der Anspruch auf Wohngeld. Die Grenzen gelten für das gesamte Haushaltsvermögen (z. B. Sparkonten, Wertpapiere, Immobilienanteile minus Schulden – aber das Eigenheim selbst zählt oft nicht voll an).
Standard-Freigrenzen für das Vermögen
- Alleinstehende Person: Bis zu 60.000 € Vermögen sind freigestellt (darüber kein Anspruch).
- Pro weiterem Haushaltsmitglied (z. B. Partner, Kinder): Zusätzlich 30.000 € pro Person.
| Beispiele: | Haushaltsgröße | Maximale Freigrenze für Vermögen |
|---|---|---|
| 1 Person | 60.000 € | |
| 2 Personen | 90.000 € (60.000 € + 30.000 €) | |
| 3 Personen | 120.000 € (60.000 € + 2 × 30.000 €) | |
| 4 Personen | 150.000 € (60.000 € + 3 × 30.000 €) |
Diese Grenzen sind bundesweit einheitlich und gelten für 2025 unverändert. Vermögen muss im Antrag angegeben werden – eine Verschweigung kann zu Rückforderungen oder Strafen führen.
Ausnahmen und Sonderfälle
- Höheres Vermögen möglich: In manchen Fällen (z. B. bei Älteren über 60 Jahren oder Schwerbehinderten) kann die Grenze höher liegen, z. B. bis zu 86.920 € für Alleinstehende. Gerichte haben hier höhere Schonvermögen anerkannt, wenn das Vermögen "nicht missbräuchlich" ist (z. B. für Altersvorsorge). Das prüft die Wohngeldbehörde individuell.
- Was zählt nicht zum Vermögen? Kindergeld, Elterngeld, BAföG oder notwendige Hausratgegenstände. Einkünfte aus Vermögen (z. B. Zinsen) fließen jedoch ins Einkommen ein.
- Einkommensgrenze: Unabhängig vom Vermögen gibt es absolute Einkommensgrenzen (z. B. in NRW 2025: 1.593 € netto/Monat für Alleinstehende). Nutzen Sie einen Wohngeldrechner, um Ihren individuellen Anspruch zu prüfen.
So beantragen Sie Wohngeld
- Wo? Bei der örtlichen Wohngeldstelle (Stadt- oder Kreisverwaltung).
- Benötigte Unterlagen: Einkommensnachweise (z. B. Lohnsteuerbescheide), Mietvertrag, Vermögensübersicht (Kontoauszüge) und Haushaltsdaten.
- Tipp: Seit 1. Januar 2025 ist das Wohngeld um ca. 15–30 % gestiegen. Rechnen Sie online nach (z. B. auf verbraucherzentrale.de oder finanztip.de).
Falls Sie mehr Details zu Ihrem Fall brauchen (z. B. Mietstufe, genaues Einkommen), geben Sie weitere Infos an – ich helfe gerne weiter!