Darf jemand aus der Personalverwaltung in den Personalrat?

Ob jemand aus der Personalverwaltung in den Personalrat gewählt werden darf, hängt vom jeweiligen Dienstrecht und den konkreten Regelungen des öffentlichen Arbeitgebers ab.

Grundsätzlich gilt in vielen öffentlichen Verwaltungen in Deutschland:

  • Der Personalrat wird aus den Beschäftigten der Dienststelle gewählt.
  • Mitglieder der Personalverwaltung sind in der Regel ebenfalls Beschäftigte dieser Dienststelle und somit wählbar.
  • Es gibt allerdings in manchen Behörden oder nach bestimmten Landespersonalvertretungsgesetzen Einschränkungen, z. B. dass Mitglieder der leitenden Verwaltungsebene oder bestimmte Führungskräfte nicht in den Personalrat gewählt werden dürfen.

Kurz gesagt: Eine Person aus der Personalverwaltung kann in der Regel in den Personalrat gewählt werden, sofern sie nicht durch spezielle Vorschriften ausgeschlossen ist.

Es empfiehlt sich, die entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze oder die Dienstvereinbarungen vor Ort zu prüfen. Auch der Personalrat oder die Gewerkschaft vor Ort kann hierzu Auskunft geben.

Die Suchergebnisse wurden von einer KI erstellt und sollten mit entsprechender Sorgfalt überprüft werden.