Wie soll das Unternehmen die Buchhaltung für die über die Stripe-Plattform erzielten Umsätze abwickeln, da Stripe eine bestimmte Gebühr einbehält?
Wenn ein Unternehmen Umsätze über die Stripe-Plattform erzielt, bei der Stripe eine Gebühr (Transaktionsgebühr) einbehält, sollte die Buchhaltung diesen Vorgang korrekt abbilden. Dabei ist es wichtig, sowohl den Bruttoumsatz als auch die abgezogenen Gebühren getrennt zu erfassen, um eine transparente Darstellung der tatsächlichen Einnahmen zu gewährleisten.
Vorgehensweise in der Buchhaltung:
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Erfassung des Bruttoumsatzes
Der gesamte von Kunden gezahlte Betrag (Bruttoumsatz) wird als Umsatzerlös gebucht. Dieser Betrag entspricht dem Ausweis auf der Rechnung bzw. dem vom Kunden gezahlten Betrag. -
Erfassung der Stripe-Gebühren
Die von Stripe einbehaltenen Gebühren sind für das Unternehmen Kosten und müssen separat als Aufwand gebucht werden, beispielsweise als „Gebühren für Zahlungsdienstleister“ oder „Transaktionskosten“. -
Abgleich mit Auszahlungen
Die tatsächlich von Stripe ausgezahlte Summe entspricht dem Bruttoumsatz minus der Gebühren. Diese Auszahlungen werden als Bankzugang erfasst und mit den zuvor erfassten Umsätzen und Gebühren abgeglichen.
Beispielbuchung:
Angenommen, der Kunde zahlt 100 € mit Stripe und Stripe behält 3 € als Gebühr ein.
- Umsatzerlös (Debitor oder Forderung gegen Kunden): 100 € (Soll)
- Erlöse aus Lieferungen und Leistungen (Umsatzkonto): 100 € (Haben)
Für die Gebühren:
- Zahlungsempfangskonto (z.B. Stripe-Konto oder Debitor aus Stripe): 97 € (Soll)
- Aufwand für Zahlungsgebühren: 3 € (Soll)
- Forderung gegenüber Kunde oder Umsatzerlöse: 100 € (Haben)
Wenn das Stripe-Guthaben auf das Bankkonto ausgezahlt wird:
- Bank (Soll): 97 €
- Zahlungsempfangskonto (Stripe-Konto) (Haben): 97 €
Hinweis:
Es ist wichtig, dass die Buchhaltung die Gebühren transparent als Aufwand ausweist und nicht einfach den Nettobetrag als Umsatz verbucht. Das gewährleistet korrekte Umsatzsteuer-Meldungen (falls relevant) und eine saubere Gewinnermittlung.
Zusammenfassung:
- Bruttoumsatz (voller Betrag vom Kunden) als Umsatz buchen
- Stripe-Gebühren als separaten Aufwand buchen
- Auszahlung von Stripe netto auf Bankkonto erfassen
So ist die Buchhaltung vollständig, nachvollziehbar und entspricht den handels- und steuerrechtlichen Anforderungen.