Wie gehen Sie vor als Heilpraktiker, wenn Ihre Patientin deutliche Suizidabsichten erkennen

Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist das Erkennen von Suizidabsichten eine sehr ernste Situation, die umsichtiges Handeln erfordert. Hier ist ein allgemeines Vorgehen, das Sie beachten sollten:

  1. Sorgfältige Einschätzung
    Versuchen Sie, die Suizidalität genau einzuschätzen. Fragen Sie behutsam nach Gedanken, konkreten Plänen, Möglichkeiten zur Umsetzung und bisherigen Versuchen. Dabei ist eine offene, empathische Haltung wichtig.

  2. Gefährdungsbeurteilung
    Bewerten Sie die Dringlichkeit und das Risiko eines Suizids. Je konkreter und unmittelbarer die Absichten, desto schneller sollten Sie handeln.

  3. Schutz und Sicherheit gewährleisten
    Falls akute Selbstgefährdung besteht, versuchen Sie, die Patientin möglichst nicht alleine zu lassen und entfernen Sie ggf. gefährliche Gegenstände.

  4. Professionelle Hilfe einleiten
    Informieren Sie Ihre Patientin über die Notwendigkeit, sofort ärztliche oder psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Unterstützen Sie sie dabei, z.B. einen Krisendienst, Notaufnahme oder einen psychiatrischen Facharzt zu kontaktieren.

  5. Notruf/Einweisung
    Bei akuter Lebensgefahr zögern Sie nicht, den Rettungsdienst (112) zu rufen oder eine Einweisung in eine Klinik zu veranlassen.

  6. Dokumentation
    Halten Sie Ihre Beobachtungen, Gespräche und Maßnahmen schriftlich fest.

  7. Supervision und Austausch
    Nutzen Sie Supervision oder Kollegengespräche, um belastende Situationen zu verarbeiten und professionell zu handeln.

Wichtig: Als Heilpraktiker sind Sie zwar zur Beratung und Unterstützung befugt, jedoch bei akuter Suizidalität immer verpflichtet, geeignete medizinische Fachkräfte einzubeziehen, da eine Behandlung der Suizidgefährdung über Ihre Kompetenzen hinausgehen kann.

Falls Sie unsicher sind, können Sie sich auch an den örtlichen Krisendienst, Notfallangebote oder ärztliche Kolleginnen und Kollegen wenden.

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