Ich habe eine 5er Karte gekauft. Jetzt hat der Inhaber die Preise erhöht und verlangt, dass ich die Differenz nachzahle. Geht das?
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie eine 5er-Karte (zum Beispiel für den öffentlichen Nahverkehr, Schwimmbad, Fitnessstudio etc.) gekauft haben, ist der Preis für diese Karte zum Zeitpunkt des Kaufs bindend. Unternehmen dürfen nachträglich nicht einfach verlangen, dass Sie die Differenz zu einem höheren Preis nachzahlen.
Wichtige Punkte:
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Preisbindungswirkung der 5er-Karte:
Die 5er-Karte ist ein im Voraus bezahltes Produkt. Sie haben mit dem Kaufvertrag das Recht erworben, die damit verbundenen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen zu nutzen. -
Preiserhöhung nach Kauf:
Eine Preiserhöhung gilt grundsätzlich nur für zukünftige Käufe. Bereits erworbene Gutscheine, Karten oder Abonnements werden normalerweise zu den ursprünglichen Bedingungen weitergeführt. -
Vertragsbedingungen prüfen:
Es kann Ausnahmen geben, wenn in den AGB des Anbieters ausdrücklich auf Preisänderungen hingewiesen wird und diese auch für bereits erworbene Karten gelten sollen. Das ist aber relativ selten und muss klar und transparent vereinbart sein. -
Rechtliche Grundlage:
Ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung können Sie nicht verpflichtet werden, die Differenz zu zahlen.
Was können Sie tun?
- AGB prüfen: Sehen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nach, ob Regelungen zu Preiserhöhungen enthalten sind.
- Anbieter kontaktieren: Fragen Sie schriftlich nach einer Rechtfertigung für die Nachforderung.
- Rechtlichen Rat einholen: Im Zweifelsfall kann eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt sinnvoll sein.
Fazit:
In der Regel müssen Sie bei einer bereits gekauften 5er-Karte keine Preisdifferenz nachzahlen, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Die Preiserhöhung gilt nur für Neukäufe.
Wenn Sie mir mehr Informationen zum genauen Produkt und Anbieter geben, kann ich Ihnen gezielter weiterhelfen.