Hat der Beitragsservice hoheitliche Rechte?
Der Beitragsservice (heute: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) ist keine hoheitliche Behörde, sondern eine von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingerichtete gemeinsame Einrichtung zur Erhebung des Rundfunkbeitrags. Er handelt also im Auftrag der Rundfunkanstalten, die jeweils öffentlich-rechtliche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
Allerdings ist der Beitragsservice mit einigen Befugnissen ausgestattet, die ihm bei der Beitragserhebung praktische Wirkung verschaffen. Dazu zählen beispielsweise:
- Die Möglichkeit, Einwohnermeldedaten anzufordern, um Beitragszahler zu ermitteln.
- Das Recht, Beitragsbescheide zu erlassen.
- Die Möglichkeit von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht selbst, aber über die ordentlichen staatlichen Vollstreckungsbehörden.
Das bedeutet: Der Beitragsservice selbst besitzt keine hoheitlichen Befugnisse im staatlichen Sinne, sondern übt hoheitliche Aufgaben im Auftrag und durch die Rundfunkanstalten aus. Staatliche Hoheitsrechte werden bei Bedarf von staatlichen Behörden durchgesetzt.
Zusammengefasst:
- Der Beitragsservice hat keine eigenen hoheitlichen Rechte.
- Er handelt für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
- Die zwangsweise Durchsetzung der Beitragspflicht erfolgt durch staatliche Stellen.
Damit ist der Beitragsservice eher eine Verwaltungsorganisation als eine Behörde mit eigenen Hoheitsrechten.