hausverkaufenunddarinwohnenbleiben
Wenn Sie Ihr Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies umzusetzen. Hier einige gängige Optionen:
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Leibrente (Rückkaufsrecht)
Sie verkaufen das Haus, behalten sich aber ein Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht vor, sodass Sie weiterhin dort wohnen können. Der Käufer wird Eigentümer, darf das Haus aber erst nutzen, wenn Sie ausziehen oder versterben.
Vorteile: Sie erhalten sofort Geld, können aber weiterhin wohnen.
Nachteile: Der Verkaufserlös ist meist niedriger, da der Käufer die eingeschränkten Nutzungsrechte berücksichtigt. -
Mietvertrag mit Kaufoption
Sie verkaufen das Haus und mieten es zeitgleich vom Käufer zurück. So bleiben Sie flexibel. Eventuell kann im Vertrag eine Kaufoption festgelegt sein, um das Haus später zurückzukaufen.
Vorteile: Liquidität durch den Verkauf und Mietrecht zum Weiternutzen.
Nachteile: Monatliche Mietkosten, eventuell weniger langfristige Sicherheit. -
Verkauf mit Rückmietung (Sale-and-Lease-Back)
Ähnlich wie beim Mietvertrag: Sie verkaufen Ihr Eigentum und schließen unmittelbar danach einen langfristigen Mietvertrag ab. Oft bei Unternehmen, aber auch privat möglich. -
Teilverkauf
Sie verkaufen einen Anteil am Haus, wohnen aber weiterhin darin. Der neue Miteigentümer hat ein Anrecht auf Wertsteigerung, Sie behalten aber Wohnrecht. -
Vertragliche Regelungen
Im Kaufvertrag können spezielle Vereinbarungen getroffen werden, die Ihre Wohnberechtigung absichern, z. B. mit zeitlichen Begrenzungen, Kündigungsschutz, oder lebenslangem Wohnrecht.
Wichtig:
- Lassen Sie sich unbedingt rechtlich und steuerlich beraten.
- Klären Sie, wie sich der Verkauf auf Ihre Finanzierung, Steuern und eventuelle Sozialleistungen auswirkt.
- Alle Vereinbarungen sollten schriftlich und notariell beurkundet werden.
Falls Sie an einer konkreten Lösung interessiert sind, kann ich Ihnen helfen, passende Formulierungen oder Schritte zu erläutern.