Wann ist Geflügel in Sachsen meldepflichtig?

In Sachsen ist Geflügel meldepflichtig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, die im Zusammenhang mit Tierseuchen oder besonderen Veterinärbestimmungen stehen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland – und damit auch in Sachsen – Folgendes zur Meldepflicht von Geflügel:

  1. Haltung von Geflügel: Personen, die Geflügel halten, müssen dies in der Regel der zuständigen Behörde melden. Das kann zum Beispiel erforderlich sein für die Registrierung bei der Tierseuchenkasse oder bei der Veterinärbehörde.

  2. Vogelgrippe (Geflügelpest): Geflügel ist meldepflichtig, wenn der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche wie die aviäre Influenza (Vogelgrippe) besteht. Das bedeutet, bei Verdacht auf Erkrankungen oder beim Auftreten von Fällen müssen Tierhalter unverzüglich die Veterinärbehörde informieren.

  3. Bestandsmeldungen: Nach Vorgaben des Tierseuchengesetzes (TierSG) und der Geflügelpest-Verordnungen sind die Tierhalter verpflichtet, ihre Geflügelbestände bei der zuständigen Behörde zu registrieren und ggf. Bestandsänderungen zu melden.

  4. Gewisse Mindestbestände: In Sachsen (wie in anderen Bundesländern) bestehen Meldepflichten meist schon ab der Haltung kleiner Geflügelbestände (oft ab 5 Tieren oder mehr). Je nach Landesrecht kann es Unterschiede geben.

Konkrete Rechtsgrundlage in Sachsen:

  • Das Sächsische Tierseuchengesetz und die Geflügelpest-Verordnung regeln die Pflichten.
  • Außerdem ist die Registrierungspflicht im Rahmen der nationalen Geflügelregistrierung und Tierhaltungsregister zu beachten.

Zusammenfassung:
Geflügel in Sachsen ist meldepflichtig, wenn es gehalten wird (Bestandsmeldung), sowie bei Verdacht oder Ausbruch anzeigepflichtiger Tierseuchen wie der Geflügelpest. Die Meldung erfolgt an die zuständige Veterinärbehörde. Die genauen Regelungen finden sich im Tierseuchengesetz, der Geflügelpest-Verordnung und landesspezifischen Vorschriften.

Falls Sie konkrete Informationen zur Registrierung oder Meldung von Geflügel in Sachsen benötigen, empfehle ich, direkt bei der zuständigen Veterinärbehörde (z.B. Gesundheitsamt oder Landesamt für Verbraucherschutz) nachzufragen oder die offiziellen Informationen des Freistaates Sachsen zu konsultieren.


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