Wem gehört die Wasserleitung auf einem Privatgrundstück

Die Wasserleitung auf einem Privatgrundstück gehört in der Regel dem Grundstückseigentümer, also dem Besitzer des Grundstücks selbst. Anders als die öffentlichen Versorgungsleitungen, die im öffentlichen Bereich (z.B. unter der Straße) liegen und im Eigentum und der Verantwortung des Wasserversorgers oder der Gemeinde stehen, befindet sich die Leitung auf dem Privatgrundstück meist in dessen Eigentum.

Dabei gilt:

  • Die öffentlichen Wasserleitungen bis zum sogenannten Wasserzählereinbau oder bis zur Grundstücksgrenze sind Eigentum und Verantwortung des Versorgungsunternehmens.
  • Die Hausanschlussleitung, die vom Wasserzähler auf dem Grundstück zum Haus oder einem anderen Gebäude verläuft, gehört in der Regel dem Grundstückseigentümer.
  • Die Hausinstallation hinter dem Wasserzähler liegt ebenfalls im Eigentum und der Verantwortung des Eigentümers.

Wichtig: Die genauen Regelungen können je nach Bundesland und Wasserversorger variieren, deshalb lohnt sich bei Unsicherheiten eine Anfrage beim örtlichen Wasserversorger oder Blick in den Versorgungsvertrag.

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