bei beleidigung aussage umkehren-ist das zulässig
Das Umkehren einer Aussage bei einer Beleidigung, also beispielsweise eine Aussage so zu formulieren, dass daraus eine Beleidigung wird oder umgekehrt, ist grundsätzlich rechtlich nicht zulässig, wenn dadurch die Tatsachen verdreht oder verfälscht werden.
Im Strafrecht sind Beleidigungen (§ 185 StGB) dann strafbar, wenn jemand eine andere Person ehrverletzend angreift, zum Beispiel durch Schmähungen, Herabsetzungen oder üble Nachrede. Das Umkehren oder Verdrehen einer Aussage, um jemanden absichtlich zu beleidigen oder falsch darzustellen, kann zusätzlich den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen.
Außerdem gelten in rechtlichen Verfahren Aussagen und Darstellungen, die wissentlich falsch sind, als Falschangaben und können strafrechtlich verfolgt werden.
Kurz gesagt: Eine Aussage absichtlich so zu drehen, dass daraus eine Beleidigung entsteht oder sie die Tatsachen falsch darstellt, ist nicht zulässig und kann rechtliche Konsequenzen haben.
Wenn du in einem konkreten Fall unsicher bist, ob eine bestimmte Formulierung zulässig ist, kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt sinnvoll sein.